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Solarpflicht 2024: Übersicht der einzelnen Bundesländer

Solarpflicht in Deutschland

Die Energiewende ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit, da sie einen nachhaltigen und klimafreundlichen Energiesektor zum Ziel hat. Deutschland hat sich in dem Zuge ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Mit der Änderung des Klimaschutzgesetztes hat der Bund die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen. Dieses Ziel soll in einzelnen Etappen erreicht werden. So soll zum Beispiel 2030 der Strombedarf in Deutschland zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Für das Erreichen dieser Ziele und Vorgaben spielt die Photovoltaik eine zentrale Rolle. Nach dem Mehrwert- und Einkommenssteuerentfall, der Einführung der Einspeisevergütung sowie der anvisierten Revolution beim Mieterstrom durch die geplanten Solarpakete ist in den einzelnen Bundesländern auch immer wieder von der Solarpflicht die Rede.

Doch was genau ist die Solardachpflicht? Für wen gilt die Solarpflicht? Muss jeder Immobilienbesitzer in den nächsten Jahren in eine Photovoltaikanlage investieren?

Diese und weitere Fragen klären wir für Sie im folgenden Artikel inklusive einer Übersicht der aktuellen Regelungen zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern.

Solaranlagen auf Hausdächern

Was ist die Solarpflicht?

Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“

Der Ausbau von Solaranlagen wird auf Bundesebene angetrieben und gefördert durch folgende gesetzliche Regelungen:

– das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG),

– das Bundes-Klimaschutzgesetz,

– das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

In den Regelungen sind u.a. technische Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik für Neubauten und Sanierungen sowie Ziele zur Emissionssenkung festgehalten. Eine konkrete Solarpflicht existiert aktuell auf Bundesebene nicht.

Einzelne Bundesländer in Deutschland etablieren sich hier als Vorreiter, indem sie Klimaschutzgesetze oder Landesbauordnungen erlassen, die eine Solarpflicht für Gebäude festlegt. Eine einheitliche Gesetzeslage gibt es nicht, sodass hier Unterschiede in der Ausgestaltung vorhanden sind. So kann die Solarpflicht in einem Bundesland nur für gewerbliche Gebäude und Parkplatzflächen gelten oder nur für private Immobilien oder in anderen Fällen, nur wenn Altbauten umfassend saniert werden.

Die Solarpflicht stellt somit eine gesetzliche verankerte Maßnahme dar, die in einigen deutschen Bundesländern implementiert wird und Bauherren bzw. Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, Solaranlagen zu installieren, um den Einsatz von Solarenergie auszuweiten.

Für wen gilt die Solarpflicht?

Die Solarpflicht ist mittlerweile gängige Praxis für gewerbliche Bauvorhaben in den meisten Bundesländern. Auch im privaten Sektor ziehen immer mehr Länder und Kommunen nach. Aufgrund der voraussichtlichen bundesweiten Umsetzung der Solarpflicht entscheiden sich bereits jetzt viele Personen dafür, eine Solaranlage auf ihrem Dach zu installieren. Hiermit kommen Sie nicht nur der Solarplicht und der damit vermutlich einhergehenden Preissteigerungen der PV-Dienstleister zuvor, sondern sichern sich damit auch nachhaltigen und günstigen Strom.

Solarthermie oder Photovoltaik – Welche Optionen gibt es in der Solarpflicht?

Wenn von einer Solarpflicht oder Solardachpflicht die Rede ist, dann sind zumeist Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung gemeint. In einigen Bundesländern kann die Solarpflicht auch mit der Installation einer Solarthermie-Anlage erfüllt werden. Eine Solarthermie-Anlage erzeugt im Gegensatz zur Solaranlage aus der Sonnenenergie keinen Strom, sondern Wärme, welches zur Warmwasserbereitung oder zum Heizen genutzt wird. Solarthermieanlagen werden aufgrund der geringeren Anschaffungskosten und Betriebskosten gerne als Alternative zur Wärmepumpe genutzt. Zumeist obliegt es den Bauherren, ob im Zuge einer Solarpflicht eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermie-Anlage installiert wird.

Gilt die Solarpflicht auch bei Altbauten?

Eine Solarpflicht für Altbauten würde vorschreiben, dass bei Renovierungen und Sanierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, ein bestimmter Anteil der solargeeigneten Dachfläche, mit einer Solaranlage versehen werden muss. Die Regelung gilt zumeist, wenn ein Dach „grundlegend“ saniert wird.

Was genau wird als grundlegende Dachsanierung definiert? Eine vollständige Erneuerung der Dacheindeckung mit Ziegeln beim Steildach oder Abdichtung eines Flachdaches wird als grundlegende Dachsanierung bezeichnet. Bauarbeiten, die nur für kurzfristige Schäden wie Sturmschäden oder geringfügige Reparaturen durchgeführt werden, sind ausgeschlossen. Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen haben bei einer Solarpflicht für Bestandsgebäude generell die Option, die Anlage statt auf dem Hausdach in unmittelbarer räumlicher Umgebung, wie etwa im Garten oder auf einem Carport, aufzubauen.

Solarpflicht für Neubauten

Spätestens seit der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises, gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), besitzen Neubauten grundsätzlich immer eine gute Energieeffizienzklasse. Mit der Solarpflicht für Neubauten werden Bauherren vereinzelt nun auch dazu verpflichtet bei privaten, gewerblichen oder öffentlichen Neubauten eine Solaranlage zu installieren. Dies verschärft bereits bestehende Vorgaben für den Hausbau. So müssen Neubauten ab 2023 dem EH-55 und ab 2025 dem EH-40 Energiestandard entsprechen. Immobilienbesitzer könnten die Installation einer Solaranlage direkt in Ihre Planung miteinbeziehen und damit Kosten für eine spätere Nachrüstung sparen.

Solarpflicht fuer Neubauten Solarnia

Solarpflicht für öffentliche Gebäude

Die EU-Kommission hat Ende Mai die finale Fassung ihrer Solarstrategie, die EU Solar Energy Strategy, vorgelegt. Mit dem Ziel, sich so schnell wie möglich von russischen fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen, plant die EU-Kommission die Einführung einer Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Rahmen der Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD). Dies bedeutet, dass gewerbliche Gebäude wie etwa Fabriken und Bürogebäude sowie öffentliche Gebäude wie Universitäten und Rathäuser bis 2025 und Wohngebäude bis 2029 verpflichtet werden, Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern zu installieren.

Solarpflicht in den Bundesländern

Als wegweisende Maßnahme zielt die Solarpflicht darauf ab, den Ausbau von Solarenergieanlagen auf Gebäuden voranzutreiben und somit einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Förderung erneuerbarer Energien zu leisten. Jedes Bundesland setzt dabei individuelle Schwerpunkte, Regelungen und Fristen, die im Folgenden näher beleuchtet werden.


Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

Ab 2022: Durch eine Reform der Landesbauordnung gilt seit 01.01.2022 eine Solarpflicht für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen.

Ab 2023: NRW hat seit 2023 eine Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Liegenschaften, wie Schulen und Veranstaltungshallen, eingeführt. Geeignete Dachflächen von Landesliegenschaften müssen möglichst bis Ende 2024 nachgerüstet werden.

Ab 2024: Die Solarpflicht in NRW wird auf gewerbliche Neubauten und ab Juli 2024 auf kommunale Liegenschaften ausgeweitet, sofern eine Dachsanierung durchgeführt wird.

Ab 2025: In NRW wird die Solarpflicht für private Neubauten eingeführt.

Ab 2026: Für private und gewerbliche Bestandsgebäude soll ab 2026 bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solaranlage installiert werden. Die Photovoltaik-Pflicht für Bestandsgebäude greift nur dort wo es sinnvoll und wirtschaftlich zumutbar ist.

Die PV-Pflicht soll auch durch eine Solarthermieanlage oder durch die Verpachtung der verfügbaren Dachfläche an externe Investoren, welche die Anlage betreiben, erfüllt werden können. Es gibt Ausnahmen für Gebäude, bei denen die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Quellen: Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022-2027


Solarpflicht in Niedersachsen

Ab 2023: In Niedersachsen gilt ab dem 01.01.2023 eine Solarpflicht für alle Gewerbeimmobilien, die eine Dachfläche von mindestens 75 qm aufweisen. Sie müssen künftig mindestens zur Hälfte mit Photovoltaik versehen werden. Weiterhin müssen alle neuen Parkplatzflächen und Parkdecks mit mehr als 50 Stellflächen für Kraftfahrzeuge mit PV-Modulen überdacht werden. Alle Gebäude müssen zudem so konzipiert werden, dass eine Nachrüstung durch PV-Anlagen möglich ist.

Ab 2025
: Die Solarpflicht in Niedersachsen wird auf alle Neubauten inkl. Wohngebäude ausgeweitet. Die Photovoltaikpflicht für Neubauten gilt bei allen Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 qm. Die Vorgabe der niedersächsischen Bauordnung gilt als erfüllt, wenn eine Solarthermieanlage in der gleichen Größenordnung installiert wurde. Die Photovoltaik-Pflicht soll auch bei grundlegenden Dachsanierungen zum Tragen kommen. Beim Neubau von Parkplatzflächen und Parkdecks soll ab 2025 eine Solarpflicht bereits ab 25 Stellplätzen gelten, statt bisher ab 50. Auch bei Sanierungen von Parkplätzen soll die Regelung dann greifen.

Quelle: Solaroffensive Niedersachsen


Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Ab 2023: Ab dem 01.01.2023 gilt eine Solarpflicht in Rheinland-Pfalz für Gewerbebauten mit einer Dachfläche von mindestens 100 qm. Hier müssen auf 60% der geeigneten Dachflächen PV-Paneele bestückt werden. Auch neue, überdachte Parkflächen müssen ab 50 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Anlagen müssen nicht zwingend auf den Bauten bzw. Stellplätzen installiert werden. Auch eine Errichtung der PV-Anlagen oder Solarthermieanlage auf Außenflächen in unmittelbarer Umgebung ist möglich.

Quelle: Landessolargesetz Rheinland-Pfalz


Solarpflicht in Baden-Württemberg

Ab 2022: Ab dem 01.01.2022 gilt in Baden-Württemberg die Solarpflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Seit dem 01.05.2022 müssen auch Neubauten von Wohngebäuden mit einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage ausgestattet werden.

Ab 2023: Ab dem 01.01.2023 gilt die Solarpflicht in Baden-Württemberg auch für bestehende Dächer, die grundlegend saniert werden.

Ab 2028: Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Parkplätze.

Ab 2030: Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Gebäude.

Es ist möglich, statt einer Photovoltaik-Anlage eine solarthermische Anlage zu installieren. Wer nicht selbst in eine Photovoltaik-Anlage investieren möchte, hat die Möglichkeit, sein Dach an Dritte zu verpachten, welche die PV-Anlage errichten und in der Regel auch betreiben. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass die Modul-Mindestfläche ganz oder zum Teil als Solarfassade realisiert wird. Die Solaranlage kann auch auf anderen Flächen in unmittelbarer räumlicher Umgebung der Dach- bzw. Parkplatzfläche installiert werden.

Quelle: Photovoltaikpflicht Baden-Württemberg


Solarpflicht in Bayern

Ab 2023: Seit dem 01. März 2023 gilt eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude. Seit dem 01. Juli 2023 muss auch bei allen neuen Nicht-Wohngebäuden eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert werden.

Ab 2025: Solarpflicht in Bayer auch für alle Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude) bei einer grundlegenden Dachsanierung.

Für Wohngebäude gilt zum aktuellen Zeitpunkt keine Solarpflicht. Die Solardachpflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens ein Drittel der geeigneten Solarfläche mit PV-Modulen bestückt wird. Alternativ gilt die Solarpflicht in Bayern auch als erfüllt, wenn mindestens 15% des Wärme- und Kälteenergiebedarfs via Solarthermie gedeckt wird. Ausgenommen von der Photovoltaik-Pflicht sind allgemein alle Dächer mit einer Dachfläche von bis zu 50 m2.

Quelle: Solarpflicht für Bayern


Solarpflicht in Schleswig-Holstein

Ab 2023: Die Solarpflicht in Schleswig-Holstein gilt ab dem 01.01.2023 für neue Nicht-Wohngebäude (gewerblich genutzte Gebäude) und die Dachfläche von Nicht-Wohngebäuden nach einer Sanierung von min. 10% der Dachfläche. Zudem müssen Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.

Ab 2025: Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude geplant. Details sind noch nicht geklärt.

Quelle: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein


Solarpflicht in Berlin

Ab 2023: Seit dem 01.01.2023 gilt die Solarpflicht in Berlin für alle Dächer (Neubauten und Bestandsgebäude) mit einer Fläche von mehr als 50 qm. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Dächer, die grundlegend saniert werden. Beachtet werden muss hierbei, dass die PV-Anlage mindestens 30% der Dachfläche bedecken muss. Bei Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten muss mindestens eine PV-Anlagen mit 2 kWp Leistung installiert werden. Wohngebäude mit 3-5 Wohneinheiten benötigen mindestens eine 3 kWp PV-Anlage. Wohngebäude mit 6-10 Wohneinheiten müssen mit mindestens einer 6 kWp Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

Hier können Sie prüfen, ob die Solarpflicht in Berlin auch für Ihr Gebäude gilt.

Quelle: Solargesetz Berlin


Solarpflicht in Hessen

Ab 2022/2023: Solarpflicht auf landeseigenen Gebäuden und Parkplätzen mit mehr als 50 Stellflächen.

Bisher hat Hessen keine Pläne für eine Solarpflicht, da die Regierung auf einen einheitlichen Gesetzesentwurf im ganzen Land wartet. Trotzdem beträgt der Anteil an erneuerbaren Energien in Hessen seit 2020 mehr als 50 Prozent, wobei ein bedeutender Teil davon auf Windkraft zurückzuführen ist.

Quelle: Solarpflicht in Hessen


Solarpflicht in Hamburg

Ab 2023: Solarpflicht ab dem 01.01.2023 für Neubauten (Woh- u. Nicht-Wohngebäude).

Ab 2025: Solarpflicht in Hamburg auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes.

Dächer mit einer Bruttofläche von weniger als 50 qm sind von der Solarpflicht befreit.

Quelle: Photovoltaik-Pflicht in Hamburg


Solarpflicht in Bremen

Ab 2024: Das Bremische Solargesetz gilt ab dem 01.Juli 2024 für grundlegende Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

Ab 2025: Die Solarpflicht in Bremen wird ausgeweitet auf Neubauten. Hierbei muss mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche mit einer Solaranlage bedeckt sein.

Dachflächen, Gebäude und bauliche Anlagen, die nicht für die Installation von Solaranlagen geeignet sind, sind von der Solarpflicht ausgenommen. Zudem werden auch solarthermische Anlagen in bestimmten Fällen als teilweise Erfüllung der Pflicht anerkannt.

Quelle: Bremische Solargesetz (BremSolarG)


Solarpflicht in Sachsen

In Sachsen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine Solarpflicht. Das Energieministerium in Sachsen arbeitet nicht selbst an einer eigenen Landesverordnung, sondern will sich in Berlin für eine rasche Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht auf Bundesebene stark machen.

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage bringt auch ohne eine Solarpflicht in Sachsen zahlreiche Vorteile: PV-Anlagenbetreiber zahlen aktuell keine Mehrwertsteuer und keine Einkommenssteuer für Ihre Anlage. Des Weiteren verbessern Sie mit dem sauberen Strom nicht nur Ihre CO-2 Bilanz, sondern sparen bis zu 80% an Stromkosten.


Solarpflicht in Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt ist hinsichtlich einer Solarpflicht nichts geplant oder beschlossen worden. Mit durchschnittlich 2.040 Sonnenstunden liegt Sachsen-Anhalt über dem deutschen Durchschnitt. Eine Solaranlage in Sachsen-Anhalt lohnt sich nicht nur hinsichtlich des Solarertrags und der damit einhergehenden Stromkostenersparnis – Sie investieren in eine nachhaltige Zukunft und verbessern merklich Ihre CO-2 Bilanz.


Solarpflicht in Saarland

Saarland möchte den Ausbau von Solaranlagen über ein Klimaschutzgesetz forcieren. Eine verpflichtende Photovoltaik-Pflicht für private Hausbesitzer im Saarland soll es aber nicht geben. Auch hier wird erwartet, dass eine Solardach-Pflicht über EU-Gesetze in den kommenden Jahren eingeführt wird.


Solarpflicht in Thüringen

In Thüringen ist aktuell keine Solarpflicht festgelegt. Das Bundesland möchte jedoch, wie auch im Thüringer Klimagesetz festgehalten, bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf in der Gesamtbilanz durch einen Mix aus Erneuerbaren Energien vollständig decken. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Fortsetzung des Förderprogramms “Solar-Invest” und eine Photovoltaik-Pflicht geplant.

Installieren Sie in eine PV-Anlage bevor die Solarpflicht in Thüringen eingeführt wird und die Preise aufgrund der hohen Nachfrage steigen. 2023 profitieren Sie vom Mehrwertsteuerentfall für Wechselrichter, Module und Speicher.


Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Solarpflicht ist in Mecklenburg-Vorpommern geplant. Eine konkrete Ausgestaltung soll über das Klimaschutzgesetz erfolgen. Sobald Details bekannt sind, werden wir die Informationen auf dieser Seite aktualisieren.


Solarpflicht in Brandenburg

In Brandenburg gibt es bislang keine Solarpflicht, jedoch ist dies über eine Änderung der Bauordnung geplant. Die Brandenburger Landesregierung will die Installation von Solaranlagen auf gewerblichen und öffentlichen Neubauten zur Pflicht machen. Des Weiteren sollen neu errichtete Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen gemäß den Plänen mit Solarpanelen überdacht werden. Dächer, die eine Fläche von 50 Quadratmetern oder mehr aufweisen, müssen zu 50 Prozent mit Solarpanelen ausgestattet sein.

Es ist zudem vorgesehen, dass die Solarpflicht bei Dachsanierungen in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. Zukünftig sollen neue Gebäude ohne Photovoltaik nicht mehr genehmigt werden. Die regierenden Fraktionen der SPD, CDU und Grünen beabsichtigen, dass die Solarpflicht ab Ende 2023 in Kraft tritt. Allerdings bedarf es zunächst der Zustimmung des Landtags, um das entsprechende Gesetz zu verabschieden. Die PV-Pflicht soll nicht auf Privathäuser ausgeweitet werden.


Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es von der Solarpflicht?

Befreiung von der Solarpflicht – In bestimmten Fällen sind Bauherren bzw. Hausbesitzer von der Solar-Pflicht befreit:

  • So kann die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach auch durch den Einsatz einer Solarthermie-Anlage erfüllt werden.
  • Die Photovoltaik-Pflicht kommt nicht zum Tragen wenn die Installation aus technischen Gründen (schwache Statik des Bestandbaus) oder aufgrund einer Nordausrichtung der Dachfläche nicht umsetzbar ist.
  • Ein weiterer Grund für eine Befreiung von der Solarpflicht ist die wirtschaftliche Unzumutbarkeit bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass sich die Photovoltaik-Anlage amortisiert, aufgrund Verschattungen o.ä.
  • Das Gebäude steht unter Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung ist rechtlich vorgeschrieben.
  • Die Solarpflicht entfällt, wenn durch unangemessenen Aufwand eine unbillige Härte entsteht.

Welche Befreiungsregelung an Ihrem Standort gilt entnehmen Sie bitte dem Klimaschutz- oder Solargesetz Ihres Bundeslandes. Die Befreiung von der Solarpflicht muss bei der zuständigen Behörde im Bundesland beantragt werden.

Das passiert, wenn Sie die Photovoltaik-Pflicht ignorieren

Die Einhaltung der Solarpflicht wird in Berlin bspw. durch die Bauaufsichtsämter stichprobenartig kontrolliert. Hierbei werden vor allem die Angaben geprüft, die der Bauherr bzw. Hausbesitzer gegenüber dem Amt gemacht hat. Eine Kontrolle kann über das Marktstammdatenregister erfolgen, aber auch Vor-Ort-Kontrollen sollen möglich sein. In der Regel werden bei Nicht-Erfüllung der Solarpflicht angemessene Fristen zur Nacherfüllung gesetzt. Falls diese verstrichen werden, liegt in Berlin z.B. eine Ordnungswidrigkeit vor und eine Geldstrafe droht. Die Geldstrafe für Wohngebäude liegt bei bis zu 5000 Euro, für Nicht-Wohngebäude bei bis zu 50.000 Euro. In Baden-Württemberg kann die Baurechtsbehörde ein angemessenes Zwangsgeld androhen und festsetzen.

Die genauen Strafen bei Nicht-Erfüllung der Solardachpflicht entnehmen Sie bitte dem Klimaschutz bzw. Solargesetz Ihres Bundeslandes.

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So erfüllen Sie die Solarpflicht in 5 Schritten

1. Informieren Sie sich über die Solarpflicht in Ihrem Bundesland

    • Recherchieren Sie, ob die Solarpflicht auch in Ihrem Bundesland gilt.
    • Prüfen Sie hierbei, ob auch Ihre Immobilie unter die Solarpflicht fällt und wenn ja, welche Größenordnung die Solaranlage rechtlich mindestens haben muss.
    • Bringen Sie in Erfahrung, ob die Solarpflicht in Ihrem Bundesland z.B. auch durch Solarthermie oder PV-Module an der Fassade erfüllt werden kann und ob diese Alternativen für Sie von Vorteil sind.
    • Untersuchen Sie, ob Ihr Dach hinsichtlich der Statik für die Installation einer Solaranlage geeignet ist oder ob andere rechtliche Vorschriften wie Dachbegrünung für Ihre Immobilie gelten.

2. Wenden Sie sich an regionale Solarfachbetriebe und vergleichen Sie die Photovoltaik-Angebote

Ziehen Sie bei einer grundlegenden Dachsanierung oder bei einem Neubau einen Photovoltaik-Anbieter hinzu, damit Ihre PV-Anlage nicht nur fachmännisch einwandfrei installiert wird, sondern Sie auch die beste Auslegung und Ausrichtung für Ihre Solaranlage finden, um einen möglichst hohen Solarertrag zu erzielen und Stromkosten zu sparen. Der Solarfachbetrieb berücksichtigt für eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung Faktoren, wie Ihren Strombedarf, die Dachneigung, die Sonnenausrichtung und eventuelle Verschattungen, welche die Effizienz der Anlage beeinflussen können. Auch wird Ihr Wunsch nach einer Wärmepumpe oder Wallbox in der Dimensionierung Ihrer PV-Anlage. Es lohnt sich die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen.

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3. Informieren Sie sich über Photovoltaik Fördermöglichkeiten

Die Einführung der Solarpflicht bedeutet auch, dass sowohl der Bund als auch die Länder Photovoltaik fördern. Insbesondere regionale Solarfachbetriebe können Sie hierzu detailliert beraten. Bitte beachten Sie hier, dass Förderanträge vor dem Kauf der PV-Anlage gestellt werden müssen.

Mehr erfahren: Übersicht Photovoltaik-Förderungen

4. Beauftragen Sie den gewählten Photovoltaik-Anbieter für die Installation Ihrer Anlage

In der Regel übernimmt Ihr gewählter Solarfachbetrieb alle Aufgaben von der Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme bis hin zur Anmeldung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber.

5. Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Registrieren Sie Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach der Inbetriebnahme durch Ihren Solarfachbetrieb. Für den Nachweis der Erfüllung der Solarpflicht reicht es in der Regel aus, wenn die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen worden ist. In manchen Fällen kann das Bauaufsichtsamt die Erfüllung der Solarpflicht durch eine Kontrolle vor Ort überprüfen.

Glückwunsch, Sie haben die Solarpflicht erfüllt und profitieren von sauberen und günstigen Solarstrom!

Welche Herausforderungen bietet die Photovoltaik-Pflicht?

Die größte Kritik an der Solarpflicht kommt von Bauträgern bzw. Immobilienbesitzern hinsichtlich der Anschaffungskosten von Photovoltaik. Hierbei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage zu erheblichen Stromkostenersparnissen führt, wodurch sich die Anlage schnell amortisiert. Damit die Solarpflicht auch von den Verbrauchern gestemmt werden kann, hat der Bund die Mehrwertsteuer und die Einkommenssteuer für PV-Anlagen und dazugehörige Speicher abgeschafft. Auch die Einspeisevergütung, der Mieterstromzuschlag (bei Mehrfamilienhäusern) und zinsgünstige KfW-Kredite, sollen die Anlagen für den Verbraucher zusätzlich noch rentabler machen und die Amortisationsdauer weiter verkürzen.

Die Photovoltaik-Pflicht greift zudem nur, wenn die Anlage wirtschaftlich zumutbar ist. In Härtefällen oder z.B. bei einer Nordausrichtung des Daches werden Verbraucher von der Solardachpflicht befreit.

Fazit zur Solardachpflicht

Die Einführung der Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung unserer Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und damit zur Energiewende. Durch den verringerten Treibhausgasausstoß wird das Klima geschützt und Deutschland hat bessere Chancen die gesetzten Klimaziele für 2040 zu erreichen.

Verbraucher können mit der Nutzung von sauberem Solarstrom Ihre Stromkosten um bis zu 80% senken. In Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Wallbox lassen sich noch höhere Kostenersparnisse erzielen.

Darüber hinaus erhöht sich durch die schrittweise Einführung der Solarpflicht auch die Nachfrage nach Solaranlagen und entsprechenden Fachbetrieben, welche die Installation durchführen. Dies fördert die regionale Wirtschaft und schafft neue grüne Arbeitsplätze.

2022 wurden in Deutschland, laut Statista, 22 000 neue Nicht-Wohngebäude errichtet und 104 000 Wohngebäude. Das Flächenpotenzial bei Neubauten wurde bislang nur unzureichend ausgeschöpft. Die Einführung der Photovoltaik-Pflicht wird als Katalysator den Solarausbau deutlich beflügeln.

Eine bereits in der Diskussion stehende bundesweite Solarpflicht würde Immobilienbesitzern von Neu- oder Altbauten zusätzliche Planungssicherheit bieten.

Unsere Empfehlung

Die Solarpflicht ist bereits in vielen Bundesländern Realität und wird nach und nach in seinem Wirkbereich auch ausgeweitet. Auch eine Solarpflicht auf Bundesebene ist in naher Zukunft zu erwarten. Preiserhöhungen bei den PV-Komponenten sowie in der Montagedienstleistung sind aufgrund der steigenden Nachfrage bereits abzusehen. Bereits jetzt müssen PV-Interessenten bei vielen Anbietern 3 – 6 Monate auf die Installation der Anlage warten. Diese Wartezeiten werden sich mit der Ausweitung der Solarpflicht noch mehr strecken. Investieren Sie in eine Photovoltaik-Anlage, bevor die Solarpflicht auch Ihre Immobilie betrifft, und sichern Sie sich aktuelle Preisvorteile und Steuerentlastungen.

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