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Solarpaket 1: Änderungen treten am 16.05.24 in Kraft

Dachanlagen

Ab dem 16.Mai treten nun nach monatelanger Debatte die Regelungen des Solarpakets 1 in Kraft. Wir geben Ihnen nun eine detaillierte Übersicht darüber, was sich für Dach- und Freiflächenanlagen sowie Stecker-Solar-Geräte ändert. 

Der Einspeisetarif für Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kW wird um 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht, als Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten. Zu dem soll ab 2026 das jährliche Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen auf 2,3 GW steigen. Dabei wird die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von 1 MW auf 750 kW gesenkt. Diese Regelung soll nach einer Einjährigen Übergangszeit greifen, um eine wettbewerbsfähige Preisbildung zu unterstützen. Zukünftig sollen die Sicherheiten aus den Ausschreibungen schneller an die Bieter zurückgezahlt werden und dafür ist ein Zeitraum von maximal drei Monaten nach Inbetriebnahme der Anlagen vorgesehen. Die Pflicht zur Direktvermarktung bei gewerblichen Dachanlagen wird von 100 auf 200 kW angehoben. Alternativ können Betreiber von Dachanlagen überschüssigen Solarstrom ohne Vergütung an den Netzbetreiber abgeben, was sich besonders für größere Dachsolaranlagen mit hohem Eigenverbrauchs Anteil lohnt . Die Anforderungen für die technische Ausstattung von Photovoltaikanlagen bis 25 kW Leistung für die Direktvermarktung werden gelockert, wodurch die Direktvermarktung für Kleinanlagen günstiger wird. Zudem gelten Erleichterungen beim Solaranlagen Zertifikat. Dieses muss erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW vorgelegt werden. Unterhalb der neuen Schwellenwerte reicht dann einfacher Nachweis über Einheitszertifikate aus und es soll eine Datenbank für diese Zertifikate geschafft werden. Erleichterung gibt es auch bei der Solaranlagen Zusammenfassung. Zukünftig werden Ausnahmen gemacht, wenn Dachanlagen hinter verschiedenen Netzanschluss Punkten liegen.

Mit dem Solarpaket 1 wird außerdem die Möglichkeit des Repowerings auf Photovoltaikanlagen ausgeweitet, so dass künftig die Module auf den Dächern gegen leistungsstärkere Produkt ausgewechselt werden können, ohne dass ein Schaden vorliegen muss. Zusätzlich wird mit dem Solarpaket 1 wird die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, um die Lieferung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes zu erleichtern und zu Bürokratisierung.  Betreiber von Photovoltaikanlagen werden von der Pflicht zur Drehstromlieferung befreit. Auch können Nebenanlagen der Gebäude zur Installation von Photovoltaikanlagen genutzt werden.

Für so genannte Solarstadel, Gebäude im Außenbereich, die einzig zur Installation einer Photovoltaikanlage errichtet wurden, wird der Stichtag auf den 1. März 2023 verschoben. Zukünftig besteht die Möglichkeit, bestehende Nebengebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten, die somit berechtigt sind, von der EEG-Förderung zu profitieren. Zudem wird es künftig möglich sein, die geringe Stromverbräuche von Wechselrichter bei Volleinspeiseanlagen unbürokratisch abzurechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die bisher notwendigen separaten Stromlieferverträge und Strommengen über einen bereits bestehenden Stromliefervertrag abgerechnet werden.

Freiflächenanlagen

Die entscheidende Erneuerung für Photovoltaik Freiflächenanlagen ist die Erhöhung der Gebotsgrenzen in Ausschreibungen von 20 auf 50 MW. Zudem wird es ein Wegenutzungsrecht auf öffentliche Grundstücke für die Verlegung von Leitungen geben, während private Grundstücke weiterhin ausgeschlossen sind. Die Flächenkulisse wird erheblich ausgeweitet, so dass Ackerflächen im Benachteiligten Gebieten, künftig grundsätzlich für förderfähige Photovoltaik-Projekte zugelassen sind. Die Bundesländer haben jedoch ein Opt-out-Option und können durch eigene Verordnung die Nutzung dieser Flächen einschränken oder ausschließen. Insgesamt soll der Zubau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bis 2030 auf maximal 80 GB beschränkt werden.

Mit dem Solarpaket 1 werden zudem Mindestkriterien für Photovoltaik Freiflächen eingeführt, die Naturschutz fachliche Anforderungen beinhalten.

Diese umfassen fünf Kategorien:

  1. Die Module dürfen höchstens 60 % der Grundfläche des Gesamtvorhabens beanspruchen
  2. Es muss ein Bio Diversitätsförderndes Pflegekonzept angewendet werden
  3. Die Durchgängigkeit der Solarparks soll für Tiere gewährleistet sein
  4. Es müssen mindestens 10 % der Flächen für Standort angepasste Biotopelemente genutzt werden
  5. Ein bodenschonender Betrieb der Photovoltaikanlagen ist erforderlich.

Anlagebetreiber müssen aus diesen Kategorien drei von fünf Kriterien erfüllen!

Zudem wird ein eigenes unter Segment für besondere Photovoltaikanlagen wie Agri-, Floating- und Parkplatz-PV eingeführt. Diese Anlagen halten eigene Höchstwerte von 9,5 Cent pro Kilowattstunden in den Ausschreibungen, da der bisher vorgesehene Bonus keine ausreichenden Anreiz bot und deshalb gestrichen wird. Das Ausschreibungsvolumen für diese besonderen Photovoltaikanlagen soll schrittweise auf bis zu 2075 MW erhöht werden.

Speicher

Für Speicher soll künftig eine flexible Nutzung im Multi-Use Betrieb erlaubt sein. Das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip wird geändert, sodass Speicher auch für den Handel mit Netzstrom genutzt werden können. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass nur Strom aus erneuerbaren Energiequellen gefördert wird. Zusätzlich führt das Solarpaket 1 das Privileg des bevorzugten Netzanschlusses, das bisher für Anlagen mit erneuerbaren Energien galt, auf Speicher aus.

Post-EEG-Anlagen

Das Solarpaket 1 verlängert die bestehende Regelung, wonach Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung laufen, einfach weiterbetrieben werden können. Sie können ihren Solarstrom für weitere fünf Jahre zum Marktwert an die Netzbetreiber verkaufen. Diese Verlängerung ermöglicht es Betreibern von älteren Anlagen, auch nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung wirtschaftlich sinnvoll zu handeln und weiterhin zur Stromerzeugung beizutragen.

Post EEG Anlagen Sind Photovoltaik Anlagen, deren Förderzeitraum nach dem erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) abgelaufen ist.

Genehmigungsverfahren

Das Solarpaket 1 sieht eine Verlängerung der Vorgaben der EU-Notfallordnung vor. Dadurch ist es möglich, Anträge für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für photovoltaik- und Windkraftanlagen bis Ende Juni 2025 einzureichen. Diese Fristverlängerung um ein Jahr gilt auch für Planfeststellungsverfahren von Stromnetzvorhaben im Verteilnetz, die von überragendem öffentlichem Interesse sind und wo die meisten erneuerbaren Anlagen angeschlossen sind. Diese Verlängerung ermöglicht es, den Genehmigungsprozess für erneuerbare Energieprojekte weiter zu erleichtern und zu beschleunigen. Sie kommt sowohl Betreibern von Photovoltaik- als auch Windkraftanlagen zugute und trägt dazu bei, den Ausbau der erneuerbaren Energie voranzutreiben. Darüber hinaus unterstützt sie die Bemühungen, die Energiewende zu beschleunigen und die Klimaziele zu  erreichen.

Netzanschlüsse

Im Rahmen des Solarpakets 1 wird eine weitere bedeutende Maßnahme die Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sein. Zukünftig sollen Sondervorgaben der über 850 Verteilnetzbetreiber in Deutschland nur noch unter bestimmten Umständen erlaubt sein. Zusätzlich wird das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt erweitert, während zuvor die Grenze bei 10,8 Kilowatt lag. Darüber hinaus sind Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bi zu 100 Kilowatt geplant. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Prozess der Installation und des Anschlusses von Solaranlagen zu vereinfachen und zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen wird eine transparente und effiziente Durchführung von Projekten im Bereich der Solarenergie angestrebt.

Insgesamt signalisiert das Solarpaket 1 einen bedeutenden Schritt in Richtung einer effizienteren Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Unternehmen wie Solarnia, Ihr Regionaler Solaranlagen Anbieter aus Langenfeld, spielen dabei eine entscheidenden Rolle. Durch unser Engagement und unsere Fachkenntnisse tragen wir dazu bei, dass die Vorteile der Solarenergie für die lokale Gemeinschaft greifbar werden. Solarnia ist Ihr Partner in allen Fragen rund ums Thema Photovoltaik.

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