Photovoltaik Förderung 2024.
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Rentabilität durch Selbstversorgung
Mit Eigenverbrauch bis zu 80% Stromkosten sparen
Eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher bietet eine herausragende Möglichkeit, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu maximieren und somit den Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz zu reduzieren. Mit einem Batteriespeichersystem wird der Überschuss an erzeugtem Solarstrom gespeichert, der nicht sofort im Haus verbraucht werden kann. Diese gespeicherte Energie kann dann zu Zeiten genutzt werden, in denen die Sonneneinstrahlung nicht ausreichend ist, wie zum Beispiel in den Abendstunden oder nachts. Dadurch wird der Eigenverbrauch weiter erhöht, da der Haushalt nicht auf den Strom aus dem Netz angewiesen ist, sondern auf den selbst produzierten und gespeicherten Solarstrom zurückgreifen kann. Die Kombination aus PV-Anlage und Batteriespeicher ermöglicht somit eine effiziente Nutzung der erzeugten Solarenergie, indem sie den Eigenverbrauch steigert und den Bedarf an Strom aus dem öffentlichen Netz reduziert. Bis zu 80% der Stromkosten können so mit der Photovoltaikanlage eingespart werden da weniger Bezug des teuren Stroms aus dem öffentlichen Netz erforderlich ist. Dies trägt zur Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen und Versorgungsengpässen bei und fördert die Nachhaltigkeit, da mehr selbst erzeugter sauberer Strom genutzt wird. Die Gesamtstromkosten (ohne elektrische Warmwasseraufbereitung) eines 3-Personen-Haushalts können – auf 25 Jahre gerechnet mit einer prognostizierten Preissteigerung von durchschnittlich 3 % – von 44.185 € auf 6.630 € mit einer PV-Anlage und Speicher reduziert werden (nach Abzug EEG-Vergütung).
Informationen erhaltenWelche Photovoltaik-Förderung gibt es 2024
Die Energiewende ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit, da sie einen nachhaltigen und klimafreundlichen Energiesektor zum Ziel hat. Unter den erneuerbaren Energien gewinnt insbesondere die Solarenergie in Deutschland zunehmend an Bedeutung als umweltfreundliche und nachhaltige Energiequelle. Deutschland möchte sich als Vorreiter in diesem Bereich etablieren und hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Eine dieser Maßnahmen ist die Einführung der Solarpflicht – eine gesetzliche Regelung, die in einigen deutschen Bundesländern eingeführt wurde, um den Einsatz von Solarenergie auf Neubauten und Bestandsgebäuden zu erhöhen. Um Bürgern und Bürgerinnen die Investition in Photovoltaik attraktiver zu gestalten, bietet Deutschland verschiedene Photovoltaik Zuschüsse und finanzielle Anreize. Hier erfahren Sie mehr über staatliche PV-Zuschüsse in Deutschland und wie Sie davon profitieren können. Entdecken Sie die vielfältigen staatlichen PV-Förderungen, regionale Initiativen und KfW-Kreditprogramme, die Ihnen helfen, die Rentabilität Ihrer Photovoltaik-Anlage zu maximieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Staatliche Photovoltaik Förderung
Photovoltaik Förderung der KfW-Bank
KfW-Solar-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien an, darunter auch die Photovoltaik-Förderung. Das beliebte Programm „Erneuerbare Energien – Standard (KfW-Kredit 270)“ der KfW unterstützt u.a. Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Finanzierung von Solaranlagen und Batteriespeicher. Es bietet zinsgünstige Kredite mit attraktiven Tilgungszuschüssen sowohl für Neuanlagen als auch für die Erweiterung von Bestandsanlagen. Sie haben die Möglichkeit, die günstigen KfW-Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage entweder allein, inklusive Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher zu beantragen. Neben den Kosten für die Anschaffung erhalten Sie auch einen PV-Zuschuss für die Kosten der Planung, Projektierung und Installation der Anlage – auch eine Dachsanierung kann mitfinanziert werden. Es werden auch Kredite für gebrauchte Anlagen angeboten, falls die Anlage noch kein ganzes Jahr in Betrieb ist oder wenn Sie eine ältere Anlage so verbessern, dass ihre Leistung gesteigert wird. Zudem kann diese Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Die Laufzeit der Förderkredite variiert zwischen fünf bis dreißig Jahren. Der effektive Jahreszins hängt von der Dauer der Zinsbindung und der Bonität des Antragstellers ab, welche die Hausbank ermittelt, bei welcher der Kreditvertrag abgeschlossen wird. Sie können die Fördersumme innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen.
KfW Kredit ab 5,21 % effektivem Jahreszins (Stand 23.08.2024) u.a. für
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Photovoltaik Batteriespeicher
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation
Voraussetzung für die KfW Photovoltaik Förderung
Kombinieren Sie unterschiedliche PV-Förderprogramme miteinander!
So beantragen Sie die KfW Photovoltaik-Förderung:
- Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten: Verwenden Sie den KfW-Förderassistenten, um Ihren Antrag vorzubereiten. Dadurch können Sie das folgende Gespräch mit dem Kreditinstitut Ihrer Wahl beschleunigen, denn Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrem Kreditinstitut.
- Finanzierungspartner finden: Sprechen Sie vor dem Solaranlagen Kauf mit Ihrer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner Ihrer Wahl, um Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu besprechen.
- Kredit beantragen: Ihr Finanzierungspartner reicht den Kreditantrag für Sie bei der KfW ein.
- Prüfung des Kreditantrags: Die KfW überprüft Ihre Unterlagen und trifft eine Entscheidung über die Förderung.
- Kreditvertrag abschließen und starten: Sie unterzeichnen den Kreditvertrag direkt mit Ihrem Finanzierungspartner. Sobald Ihr Photovoltaik Förderantrag bewilligt worden ist, können Sie den Solaranlagen Kauf abschließen bzw. ein Solarunternehmen beauftragen.
Staatliche Photovoltaik Förderung
Photovoltaik Förderung durch Einspeisevergütung
EEG-Solar-Förderung
Betreiber von Solaranlagen erhalten eine finanzielle Vergütung namens Einspeisevergütung, wenn sie den erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Der Bund fördert die Teil-und Volleinspeisung von Strom in das öffentliche Netz garantiert 20 Jahre lang durch die sogenannte Einspeisevergütung. Diese Vergütung basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dient als Anreiz, erneuerbare Energien zu nutzen und den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben. Um von der Einspeisevergütung profitieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
- Zunächst ist es notwendig, dass die PV-Anlage den technischen Anforderungen des EEG entspricht und korrekt installiert ist.
- Außerdem ist es erforderlich, dass der Betreiber der Anlage beim entsprechenden Netzbetreiber registriert wird und einen Einspeisevertrag unterzeichnet.
Wie hoch ist meine Einspeisevergütung?
Bei der Volleinspeisung wird der komplette Strom, der von Ihrer Anlage produziert wird, in das öffentliche Netz eingespeist. Bei einer Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt, wird wie der Name schon sagt, ein Teil des Solarstroms selbst genutzt und nur der Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist. Seit dem 01.01.2023 wird auf den Gewinn einer Solaranlage (bis 30 kWp) auch keine Einkommenssteuer fällig, sodass auf die eingezahlte Einspeisevergütung keine Steuer fällig wird.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuelle Vergütung für die Einspeisung. Es gibt Unterschiede in der Höhe der Einspeisevergütung hinsichtlich…
- …der Leistung der Photovoltaikanlagen
- …der Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung)
- …Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Datum der Inbetriebnahme | Art der Einspeisung | Anlagen bis 10 kWp | Anlagen bis 40 kWp | Anlagen bis 100 kWp |
01.01.2023 bis 31.12.2023 | Teileinspeisung | 8,2 ct./kWh | 7,1 ct./kWh | 5,8 ct./kWh |
ab 01.02.2024 | Teileinspeisung | 8,11 ct./kWh | 7,03 ct./kWh | 5,74 ct./kWh |
ab 01.08.2024 | Teileinspeisung | 8,04 ct./kWh | 6,96 ct./kWh | 5,68 ct./kWh |
ab 01.02.2025 | Teileinspeisung | 7,96 ct./kWh | 6,89 ct./kWh | 5,62 ct./kWh |
Datum der Inbetriebnahme | Art der Einspeisung | Anlagen bis 10 kWp | Anlagen bis 40 kWp | Anlagen bis 100 kWp |
01.01.2023 bis 31.12.2023 | Volleinspeisung | 13,0 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | 10,9 ct./kWh |
ab 01.02.2024 | Volleinspeisung | 12,87 ct./kWh | 10,79 ct./kWh | 10,79 ct./kWh |
ab 01.08.2024 | Volleinspeisung | 12,74 ct./kWh | 10,68 ct./kWh | 10,68 ct./kWh |
ab 01.02.2025 | Volleinspeisung | 12,61 ct./kWh | 10,57 ct./kWh | 10,57 ct./kWh |
Vorteile der Einspeisevergütung auf einem Blick
Finanzielle Unterstützung
Durch die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen Geld für den Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen.
Rentabilität der Anlage
Betreiber können ihre Investitionen in die Photovoltaik-Anlage schneller amortisieren und langfristig Gewinne erzielen, indem sie eine Vergütung erhalten.
Planungssicherheit
Die Betreiber haben eine gewisse Planungssicherheit, da die Höhe der Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist und die Vergütung über 20 Jahre gewährt wird.
Frühzeitiger Betrieb der Photovoltaik-Anlage
Je früher die Anlage in Betrieb genommen wird, desto höher sind die Vergütungssätze, da diese nach und nach angepasst und abgesenkt werden.
Förderung des Wachstums erneuerbarer Energien
Durch die Gewährung einer Einspeisevergütung wird der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen motiviert und hilft dabei, die Energiewende und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen.
Staatliche Photovoltaik Förderung
Photovoltaik-Anlage ohne Mehrwertsteuer 2024
Für alle, die bislang über die Umstellung auf saubere Energie nachdenken, gibt es eine erfreuliche Nachricht: Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, dazugehörige Photovoltaik Batteriespeicher sowie die Lieferung und Installation (Montage) der PV-Anlage. Das heißt es gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0%, statt wie bisher 19%. Die Miete von PV-Anlagen ist nicht steuerbefreit. Ausnahmen können bei der Miete von Solaranlagen bestehen, wenn der Mieter nach Ende der Mietlaufzeit automatisch zum Anlageninhaber wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Fortschritt erneuerbarer Energien zu fördern und die Investition in Solarstrom zu fördern. Für PV-Interessenten bedeutet der Wegfall der Mehrwertsteuer 2023 eine erhebliche Kostenersparnis und eine gute Gelegenheit für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energiegewinnung, und der Entfall der Mehrwertsteuer ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Um mehr über die Vorteile des Mehrwertsteuerentfalls für PV-Anlagen zu erfahren, können Sie sich auch an das Team von Solarnia oder auch an staatliche Stellen und Förderprogramme wenden. Umfassende Informationen zu Förderprogrammen und finanzieller Unterstützung für den Umstieg auf erneuerbare Energien sind beispielsweise im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verfügbar.
Voraussetzungen Mehrwertsteuerentfall
Um von der Mehrwertsteuer befreit zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Installation einer Photovoltaikanlage kann auf dem Dach eines Wohngebäudes, in der Nähe davon oder auf Carports, Garagen, Scheunen sowie auf öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden erfolgen.
Die Lieferung und Installation der Photovoltaik Anlage erfolgt ab dem 1.1.2023
Die PV-Anlage wird von Ihnen betrieben und die Rechnung wird auf Ihren Namen ausgestellt.
Wenn die Leistung der PV-Anlage laut Marktstammdatenregister 30 kWp oder weniger beträgt, gilt die Voraussetzung automatisch als erfüllt.
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Staatliche Photovoltaik Förderung
PV-Anlage ohne Einkommenssteuer 2024
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 fällt neben der Mehrwertsteuer auch die Einkommenssteuer auf Einnahmen und Entnahmen aus der Erzeugung und Weitergabe oder dem Eigenverbrauch des Solarstroms weg. Der Entfall der Einkommensteuer gilt sowohl für neue als auch für bereits bestehende PV-Anlagen. Diese Maßnahme hat das Potenzial, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland weiter zu beschleunigen und die Wirtschaftlichkeit von Solarenergie erheblich zu verbessern. Bislang wurden Betreiber von Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, steuerlich wie herkömmliche Gewerbetreibende behandelt und waren somit verpflichtet, Einkommenssteuer auf die erzielten Einspeisevergütungen zu entrichten. Ab dem Jahr 2023 entfällt diese steuerliche Belastung, was für die Betreiber von Solaranlagen eine finanzielle Entlastung darstellt. Die Rentabilität der Investition in Photovoltaik steigt deutlich an, da die Gewinne nicht mehr durch die Steuer belastet werden. Dies ermöglicht den Besitzern von PV-Anlagen, ihre Investitionskosten schneller zu amortisieren und langfristig von kostenlos erzeugtem Solarstrom zu profitieren.
Die wichtigsten Punkte zum Entfall der Einkommenssteuer auf PV-Anlagen:
Staatliche Photovoltaik Förderung
Mieterstrom Förderung
Mieterstrom ermöglicht auch Mietern in Mehrfamilienhäusern eine dezentrale Energieversorgung durch Photovoltaik-Anlagen, die vom Vermieter oder einem Dritten betrieben werden. Der Solarstrom wird direkt im Gebäude oder Quartier verteilt, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Vorteile für Vermieter umfassen Zugang zu Photovoltaik-Förderungen, gesteigerte Immobilienattraktivität, niedrigere Nebenkosten für Mieter und zusätzliche Renditemöglichkeiten wie z.B.:
- Mieterstromzuschlag: finanzieller Zuschlag, der den Anlagenbetreibern in Form einer EEG-Vergütung gewährt wird, wenn sie ihren Mietern lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stellen. Die Höhe des Zuschlags (pro verbrauchter kWh) hängt von der Anlagengröße und der Art der erneuerbaren Energiequelle ab.
- Einspeisevergütung: Zusätzlich wird auch die Einspeisung des Überschusses wird für 20 Jahre nach Inbetriebnahme vergütet.
- Mieterstrompreis: Der Anlagenbetreiber kann den Mieterstrompreis für seine Mieter frei bestimmen (max. 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs), sodass auch hier Mehreinnahmen generiert werden können.
Durch das EEG 2023 entfällt die Umlage für Mieterstrom vollständig, was zu einem Abbau von Bürokratie führt und das Mieterstrommodell für Immobilienbesitzer und Mieter wirtschaftlich attraktiver macht.
Informationen erhaltenRegionale Photovoltaik Förderung
Photovoltaik Förderung NRW 2024
Förderprogram progres.nrw
progres.nrw ist das Photovoltaik-Förderprogramm des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW). Es wurde initiiert, um den Ausbau der Photovoltaik in NRW zu fördern und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Das Programm stellt finanzielle Anreize für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bereit, die eine Installation klimafreundlicher Technologie planen. Im April 2023 hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm „progres.NRW – Klimaschutztechnik“ überarbeitet. Mit elf Punkten und der Ausweitung von bestehenden Förderbausteinen soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Das NRW-Förderprogramm betrifft aber nur Anlagen, die nicht nach dem EEG gefördert werden. Für Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie in NRW stehen seit 2023 Fördermittel in Höhe von 230 Millionen Euro zur Verfügung – gefördert wird solange der Topf noch nicht ausgeschöpft ist. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Die NRW Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt, welche einen Teil der Investitionskosten abdecken. Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Größe der Anlage sowie dem Stromertrag.
Mehr Informationen zum progres.nrw Förderprogramm finden Sie hier.
Die Antragsstellung erfolgt online über das Förderportal von progres.nrw.
Was wird mit progres.nrw u.a. gefördert?
- Photovoltaikanlagen, die nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen, d.h. Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen.
-
- Für: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine
- Voraussetzung:
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- Während der Nutzungsdauer wird keine EEG-Förderung in Anspruch genommen.
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- Leistung der Anlage muss über 100 kWp liegen
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- Förderhöhe: max. 15-25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit max. Förderungshöhe zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro je nach Art der Anlage
- Photovoltaik-Dachanlagen in Kombination mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden
-
- Für: Städte, Gemeinden, Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände.
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- Voraussetzung: Prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen. Prognostizierter Jahresertrag darf zudem nicht höher sein, als der prognostizierte Eigenverbrauch des kommunalen Gebäudes.
- Förderhöhe: max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro.
- Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrfamilienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage (Mieterstrom)
-
- Für: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine
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- Voraussetzung ist die Installation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mehr als 30 kWp.
- Förderhöhe: max. 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro.
- Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
-
- Für: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine
-
- Voraussetzung: Die Wärmepumpe oder die Photovoltaikanlage muss neu installiert werden. Die jeweils andere Anlage muss seit mindestens zwei Jahren am Standort schon betrieben worden sein.
- Förderhöhe: max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit max. 750 Euro je Gebäude und Standort.
Wo und wie beantrage ich die progres.nrw Photovoltaik Förderung?
- Holen Sie ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag ein
- Füllen Sie das Online-Antragsformular aus und laden Sie alle Anlagen gemäß dem Antrag hoch.
- Bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben, indem Sie das Formular ausdrucken, unterschreiben und entweder hochladen oder per E-Mail an progres@bra.nrw.de senden.
Nachdem der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem entsprechenden Aktenzeichen versendet. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten haben (auch nicht im Spam Ordner), dann wenden Sie sich an progres.nrw. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags kann bis zu 12 Wochen betragen. Sobald Ihr Antrag positiv geprüft wurde, werden Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Erst dann können Sie die PV-Maßnahme in Auftrag geben. Der Zuschuss kann nach Durchführung der Maßnahme über den im Zuwendungsbescheid bereitgestellten Link „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ abgerufen werden. Sobald der Auszahlungsantrag positiv geprüft wurde, erfolgt die Überweisung der Zuwendung.
Kommunale Photovoltaik Förderung
Photovoltaik Förderung Leverkusen 2024
Im Herbst 2017 beschloss der Leverkusener Rat das „Integrierte Klimaschutzkonzept“, welche 22 konkrete Maßnahmen umfasst um sich den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Mit dem Förderprogramm „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen„, soll das Klimaschutzkonzept unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden sowie Steckersolargeräte.
Wie hoch ist der Fördersatz in Leverkusen?
Leistung | Fördersatz |
Von 1 bis 2 kWp | 450 € pauschal |
Über 2 bis 5 kWp | 500 € pauschal |
Über 5 bis 10 kWp | 750 € pauschal |
Über 10 bis 30 kWp | 750 € von den ersten 10 kWp + 50 €/vollendetes weiteres kWp |
Ab 30 kWp | 1.750 € pauschal |
Um die Fördermittel der Stadt Leverkusen zu beantragen, kann ab dem 16.10.2023 ein Antrag eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage bereits installiert wurde oder sich noch in der Planung bzw. Umsetzung befindet. Somit können Fördermittel auch für sechs Monate „reserviert“ werden. Die Förderung ist rückwirkend für alle Anlagen möglich, die nach dem 01.07.2023 in Betrieb genommen wurden.
Kommunale Photovoltaik Förderung
PV-Förderung Köln 2024
Die Stadt Köln setzt sich aktiv für den Ausbau der Solarenergie ein und bietet hier das attraktive Förderprogramm “Köln-spezifische Maßnahmenförderung – Klimafreundliches Wohnen”. Gefördert werden u.a. folgende Maßnahmen:
300 Euro pro kWp (bis 10 kWp)
250 Euro pro kWp (ab 10 kWp bis maximal 50 kWp)
250 Euro pro kWh
maximal die zweifache Leistung der Photovoltaik-Anlage
bis zu 6.000 Euro maximal
50 Prozent der förderfähigen Kosten
Kommunale Photovoltaik Förderung
Photovoltaik-Förderung Düsseldorf 2024
Die Stadt Düsseldorf hat das ambitionierte Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Zu diesem Zweck wurde das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ ins Leben gerufen, welches Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Dekarbonisierung und dem Ausbau von erneuerbaren Energien unterstützt. Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen ist abhängig von der Anlagengröße:
Hier ist eine gekürzte Version des Textes über die Förderungen für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Wallboxen, gegliedert in klare Punkte:
Grundförderung: €1.000 pauschal für Anlagen größer als 1 kWp (entfällt bei Erweiterung bestehender Anlagen).
Leistungsabhängige Förderung: €200 pro kWp für Anlagen von 1 kWp bis 45 kWp, maximal €10.000.
Förderung: €250 pro kWh der installierten Bruttospeicherkapazität, maximal €10.000.
Voraussetzungen: Betrieb über PV-Anlage mit mindestens 6 kWp oder 100% zertifizierten Ökostrom.
Förderung: 50% der Kosten für Erwerb, Montage, Installation und Inbetriebnahme, maximal €2.000 pro Ladepunkt.
Kommunale Förderung
Photovoltaik-Förderung Essen 2024
Im Rahmen ihrer Solaroffensive unterstützt die Stadt Essen den Erwerb und Installation (keine Mietmodelle) inklusive Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1-40 kWp. Zum Zeitpunkt des Förderantrags darf die Auftragserteilung und die Anzahlung noch nicht abgeschlossen sein. Die Förderung von Photovoltaikanlagen beträgt:
1 bis 2 kWp | 500 Euro |
über 2 bis 5 kWp | 750 Euro |
über 5 bis 10 kWp | 1.000 Euro |
über 10 kWp bis 40 kWp | 100 Euro je angefangener kWp |
über 40 kWp | 4.000 Euro |
Anlagen, die auf einem Gründach oder einer Fassade installiert sind, werden mit einer Förderung von 100 Euro pro kWp Leistung unterstützt. Bei Neubauten werden Mieterstromkonzepte mit 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit und im Bestand mit 400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit unterstützt.
Informationen erhalten
Kommunale Förderung
Photovoltaik-Förderung Aachen
Bei Installation einer Solaranlage in Aachen können großzügige Zuschüsse der Stadt genommen werden. Die Förderhöhe variiert je nach installierter Leistung (kWp).
Für Anlagen von 1 bis 2 kWp wird ein Betrag von 500 Euro gewährt, für 2 bis 5 kWp 750 Euro und für 5 bis 10 kWp sogar 1.000 Euro. Bei größeren Anlagen von 10 bis 30 kWp wird zusätzlich ein Betrag von 75 Euro pro kWp gewährt (maximal 750 Euro + 1.000 Euro für die ersten 10 kWp). Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von bis zu 2.500 Euro zu erhalten.
Bei Installation eines Batteriespeichers in Verbindung mit Ihrer PV-Anlage können zusätzliche finanzielle Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Für jede kWh nutzbare Speicherkapazität gewährt die Stadt Aachen eine Förderung in Höhe von 100 Euro, wobei der maximale Förderbetrag 2.000 Euro beträgt.
Auch im Falle von Mehrfamilienhäusern, die das Mieterstrommodell anwenden, wird eine Förderung in Betracht gezogen. Diese beläuft sich auf 40 Prozent der angegebenen Installations- und Materialkosten, wobei der maximale Förderbetrag bei 4.000 Euro liegt.
Kommunale Förderung
Photovoltaik-Förderung Bonn
Gemäß Solarkataster der Stadt Bonn eignen sich etwa 2/3 aller Dachflächen in Bonn für die solare Energiegewinnung. Die Stadt Bonn engagiert sich aktiv für den Ausbau der erneuerbaren Energien und hat hierfür das Förderprogramm „Solares Bonn“ ins Leben gerufen. Gefördert wird u.a.:
Im Rahmen des Moduls M1 „Macht die Dächer voll“ wird die Installation von Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten mit einer Förderung von 100 € pro kWp unterstützt. Hierfür muss die für die solare Nutzung geeignete Dachfläche voll mit Solarmodulen belegt werden, um die Solarstromproduktion zu maximieren.
Mieterstrom-Modelle mit EEG-Mieterstromzuschlag erhalten einen städtischen Photovoltaik-Zuschuss in Höhe von 10 Euro/ kWp und je Wohneinheit. Zum Beispiel würde eine 30 kWp Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit 50 Wohneinheiten mit einem Bonus von 15.000 Euro gefördert.
Solaranlagen auf Parkplätzen oder in der Landwirtschaft erhalten einen städtischen Zuschuss von 200 Euro pro kWp.
Informationen erhaltenKommunale Förderung
PV-Förderprogramme weiterer Städte
Wuppertal hat die Absicht, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Um das ambitionierte Ziel zu erreichen, hat die Stadt das Förderprogramm „Energieeffizientes Zuhause“ eingeführt. Dieses Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die Installation von Solaranlagen ist eine wesentliche Komponente des Förderprogramms der Stadt Wuppertal. Sowohl Dachflächen als auch Fassaden können installiert werden, und es gibt sogar Förderungen für Solardachziegel. In Wuppertal wird die Förderung von Photovoltaikanlagen mit 100 € pro Kilowattstunde Leistung gewährt. Die Höchstgrenze für die Förderung pro Objekt beträgt 1000 €. Falls Sie sich für eine 5 kWp-Anlage entscheiden, würden Sie z.B. eine Förderung in Höhe von 500 € erhalten. Die Förderung steigt mit der installierten Leistung. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihre Photovoltaikanlage für die Förderung mindestens 2 kWp Leistung haben muss.
Informationen erhaltenSo gehen Sie vor
Schritt für Schritt zur Photovoltaik-Förderung
Die Installation von Photovoltaikanlagen erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da sie eine nachhaltige und kosteneffiziente Energiequelle darstellt. Zur Erleichterung des Installationsprozesses und zur Reduzierung finanzieller Belastungen bieten viele Länder und Kommunen Förderprogramme für Photovoltaikprojekte an. Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und Schritte je nach Region variieren können und auch Förderprogramme auslaufen bzw. Fördertopf frühzeitig ausgeschöpft sein kann. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich stets bei den zuständigen Behörden oder Experten zu informieren, um aktuelle und präzise Informationen zu erhalten.
Schritt 1
Recherche
Machen Sie sich mit den verfügbaren Photovoltaik Förderprogrammen in Ihrer Region vertraut. Hierbei sollten staatliche oder regionale Initiativen, kommunale Förderprogramme sowie private Stiftungen, die finanzielle Unterstützung für erneuerbare Energien bieten, berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, die spezifischen Anforderungen und Bedingungen jedes Programms sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Schritt 2
Beratung
Wir empfehlen Ihnen, einen qualifizierten Photovoltaik-Anbieter oder einen Energieberater zu konsultieren, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen. Diese Fachleute können Ihnen dabei helfen, die optimale Größe und Leistung der Photovoltaikanlage für Ihre Bedürfnisse zu ermitteln und Sie bei der Auswahl des besten Förderprogramms unterstützen. Darüber hinaus können sie Ihnen bei der Erstellung eines detaillierten Angebots und eines Installationsplans behilflich sein.
Schritt 3
Antragstellung
Nachdem Sie sich für ein Förderprogramm entschieden haben, ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen, wie beispielsweise Baugenehmigungen, technische Spezifikationen und Kostenvoranschläge, vollständig vorliegen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag für ein staatliches, regionales oder kommunales Photovoltaik Förderprogramm VOR Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss. Erst nach der Bewilligung des Antrags darf in den meisten Fällen mit den PV-Maßnahmen begonnen werden.
Schritt 4
Freigabe und Finanzierung
Nach Einreichung Ihres Antrags wird dieser von den zuständigen Stellen geprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, werden Sie schriftlich darüber informiert und können mit der Planung der Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, wie beispielsweise zinsgünstige Darlehen, Fördergelder oder Steuervergünstigungen.
Schritt 5
Installation und Inbetriebnahme des Systems
Nach erfolgreicher Finanzierung können Sie die Installation Ihrer Photovoltaikanlage in Auftrag geben. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie einen qualifizierten und erfahrenen Installateur auswählen, um eine ordnungsgemäße Installation Ihrer Anlage zu gewährleisten. Nach Abschluss der Installation ist es notwendig, Ihre Anlage beim Netzbetreiber zu registrieren und alle erforderlichen Zertifikate und Dokumente einzureichen.
Schritt 6
Förderauszahlung und Überwachung
Nach Fertigstellung Ihrer Anlage können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen. Es ist zu beachten, dass die Auszahlung der Förderung je nach Programm variieren kann. Um weiterhin förderberechtigt zu bleiben, ist es unabdingbar, sämtliche erforderlichen Nachweise zu erbringen und die geforderten Berichte oder Überwachungsdaten regelmäßig einzureichen.
Weiterführende Links zu Förderprogrammen im Bereich Erneuerbare Energien/ Photovoltaik
KfW Nichtwohngebäude Kredit Nr. 263
KfW Erneuerbare Energien Kredit Nr. 270
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förder-Navi der Landesgesellschaft Energie- und Klimaschutz „NRW.Energy4Climate“
Anfrage
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FAQ zur Förderung von PV-Anlagen
Mehrwertsteuer
Die Photovoltaikanlage wird auf dem Dach eines Wohngebäudes oder in unmittelbarer Nähe installiert (z. B. Garagen, Carports oder eine Scheune). Darunter fallen auch öffentliche Gebäude und andere Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen.
Wenn die Leistung der PV-Anlage gemäß dem Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp (Kilowatt-Peak, die Maßeinheit für die Spitzenleistung einer PV-Anlage) hat, wird die Voraussetzung immer automatisch erfüllt.
Die Rechnung wird auf Ihren Namen ausgestellt, da Sie der Betreiber der PV-Anlage sind.
Die Lieferung und Installation der Bestellung (PV-Anlage und optional Batteriespeicher) sollte 2022 begonnen und 2023 abgeschlossen sein.
Nein, nur Photovoltaikanlagen, die Solarstrom erzeugen, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Regelung betrifft nicht Solarthermieanlagen.
Es besteht die Möglichkeit, sich an Energieberatungsunternehmen, Solaranbieter oder staatliche Institutionen wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu wenden. Diese bieten eine umfassende Übersicht über Förderprogramme und finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Sofern die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023 erfolgt, entfällt beim Erwerb der Bestandteile einschließlich der Installation die Umsatzsteuer.
Einspeisevergütung
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erhalten Einspeisevergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom.
Die Einspeisevergütung wird normalerweise für 20 Jahre gewährt.
Die Einspeisevergütung hängt von der Größe der Anlage, dem Startzeitpunkt und der installierten Leistung ab. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die exakten Vergütungssätze festgelegt und werden regelmäßig angepasst.
Ja, Sie können den Solarstrom natürlich für Ihren eigenen Gebrauch nutzen, wodurch die Abhängigkeit von herkömmlichem Strom verringert wird. Sie erhalten in diesem Fall keine Vergütung für den Strom, den Sie selbst verbrauchen.
Ja, es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dies umfasst die korrekte Installation der Solarstromanlage, die Anmeldung beim entsprechenden Netzbetreiber und den Abschluss eines Einspeisevertrags.
Falls Ihre Photovoltaikanlage auch an das öffentliche Netz angeschlossen wird, dann ist es erforderlich, dass die PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber registriert wird. Sie müssen sich dort auch registrieren, um die Einspeisevergütung für den Strom, den Ihre Photovoltaikanlage ins Netz einspeist, zu erhalten. Der Netzbetreiber übernimmt die Zahlung. Inselanlagen sind ausgenommen, da sie keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz haben. Da Ihr Netzbetreiber das Recht auf eine Überprüfung der Netzverträglichkeit hat, müssen Sie die Anmeldung bereits vor der Montage durchführen. Wenn Sie den Montagetermin vereinbaren, beachten Sie, dass die Prüfung bis zu acht Wochen dauern kann. Normalerweise gibt es keine Schwierigkeiten bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp. Wenn Sie eine PV-Anlage von Solarnia kaufen, dann übernimmt unser Team alle Schritte hinsichtlich der Anmeldung Ihrer Anlage beim Netzbetreiber sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister für Sie als Bestandteil unseres Rundum-sorglos-Services.
Wenn die Vergütungssätze während der Vertragslaufzeit angepasst werden, gelten die neuen Vergütungssätze in der Regel für den Zeitraum nach der Anpassung.
Es ist normalerweise nicht möglich, die Einspeisevergütung rückwirkend zu beantragen. Um die Vergütung zu erhalten, muss der Antrag rechtzeitig nach der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
Aktuell gibt es in Deutschland eine Ersparnis von 19 Prozent durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen. Dies kann dazu führen, dass die Gesamtkosten für den Kauf und die Installation einer Anlage erheblich gesenkt werden. Mit unserem Photovoltaik Rechner erfahren Sie wie viel Stromkosten Sie einsparen können und wie schnell sich die PV-Anlage amortisiert.
Je nach Netzbetreiber kann die Bearbeitungszeit des Antrags unterschiedlich lang sein. Es dauert normalerweise nur wenige Wochen, kann aber in manchen Fällen leider auch Monate betragen. Es liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers, innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Dokumente einen Plan für den Anschluss an das Netz zu erstellen. Anschließend muss der Anschluss unverzüglich erfolgen. Es gibt jedoch keine klare rechtliche Klärung darüber, was genau “unverzüglich“ bedeutet.
Info: Seit dem EEG 2021 gibt es eine neue Regelung, die besagt, dass der Anschlussbegehrende bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10,8 kW, wenn der Netzbetreiber den Zeitplan nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Netzanschlussbegehrens übermittelt hat, die Anlage anschließen darf.
Sie sind verpflichtet, eine Photovoltaikanlage beim Finanzamt zu registrieren. Ab dem Steuerjahr 2022 unterliegt die Einspeisevergütung, die unter 30 Kilowatt Peak (kWp) liegt, nicht mehr der Einkommensteuer. Es ist erlaubt, in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit zu verwenden, jedoch nicht mehr als 100 kWp pro Steuerpflichtigem.
Bei den Auszahlungsmethoden können Sie zwischen einer monatlichen Abrechnung und einer monatlichen Abschlagszahlung mit einer jährlichen Abrechnung auswählen. Bei der monatlichen Variante wird Ihr Zählerstand jeden Monat erfasst und im nächsten Monat ausgezahlt. Bei der jährlichen Abrechnung erhalten Sie die Photovoltaik Einspeisevergütung jeden Monat im Voraus, basierend auf einer Schätzung Ihrer Einspeisung. Nach Zählerablesung am Jahresende wird eine konkrete Abrechnung erstellt, die zu einer Nachzahlung oder einem Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber führt.
PV-Förderung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Mieter*innen in Wohngebäuden sind sowie Eigentümer*innen von selbstgenutztem Wohneigentum, die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben für ihr selbstgenutztes Wohneigentum.Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften sind nicht antragsberechtigt.
- Eine Photovoltaikanlage bietet langfristige finanzielle Vorteile durch die Einsparung von Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom direkt genutzt werden kann.
- Durch den Verkauf des überschüssigen Solarstroms an den Netzbetreiber können zusätzliche Einnahmen generiert werden, die die Investitionskosten der Anlage weiter reduzieren.
- Photovoltaikanlagen profitieren von staatlichen Förderprogrammen und finanziellen Anreizen wie Einspeisevergütungen oder Steuervorteilen, die die Rentabilität der Anlage erhöhen.
- Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie ist ein weiterer finanzieller Vorteil einer Photovoltaikanlage, da sie deren Energieeffizienz verbessert und die Attraktivität für potenzielle Käufer erhöht.
- Die langfristige Amortisation der Anlage und die Möglichkeit, über viele Jahre hinweg saubere Energie zu erzeugen, machen eine Photovoltaikanlage zu einer rentablen und nachhaltigen Investition.
- Ein weiterer bedeutender finanzieller und ökologischer Vorteil einer Photovoltaikanlage ist die erhebliche Reduzierung der CO2-Emissionen. Für jede Kilowattstunde (kWh) erzeugten Solarstroms werden etwa 690 Gramm CO2 eingespart (s. Umweltbundesam) . Diese Einsparung trägt direkt zur Verringerung des individuellen und globalen Kohlenstoff-Fußabdrucks bei und unterstützt die Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel. Durch die Nutzung von Solarstrom statt konventioneller Energiequellen leisten Anlagenbesitzer einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und fördern eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung.
Sie möchten wissen wie viel Sie mit einer maßgeschneiderten Solaranlage monatlich an Stromkosten einsparen können? Dann kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche und kostenlose Beratung, Vor-Ort-Besichtung und Angebot! Jetzt anfragen.
Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für Photovoltaikanlagen, die je nach Land und Region variieren können. Hier sind einige der gängigsten Fördermechanismen:
Einspeisevergütung: Viele Länder bieten Einspeisetarife oder Einspeisevergütungen an, bei denen Betreiber von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für den eingespeisten Solarstrom erhalten. Diese Tarife werden normalerweise über einen bestimmten Zeitraum (in Dtld. 20 Jahre) garantiert und können ein Anreiz sein, in Photovoltaik zu investieren.
Investitionszuschüsse: Regierungen und Energieversorgungsunternehmen bieten Investitionszuschüsse oder Zuschüsse für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen an. Diese Zuschüsse können einen Teil der Kosten decken und die Wirtschaftlichkeit der Investition verbessern.
Steuervorteile: In einigen Ländern gibt es steuerliche Anreize für Photovoltaikanlagen. Dies kann in Form von Steuergutschriften, Steuererleichterungen oder beschleunigter Abschreibung von Anlagenkosten erfolgen. In Deutschland z.B. entfällt die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp und für dazugehörige Batteriespeicher. Auch die Einkommensteuer entfällt.
Förderprogramme und Darlehen: Regierungen und Banken bieten oft spezielle Förderprogramme und Darlehen mit günstigen Konditionen für erneuerbare Energien, einschließlich Photovoltaik, an. Diese Programme können den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern und die Kosten für die Anlageninstallation senken.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verfügbarkeit und Ausgestaltung dieser Förderungen stark von der jeweiligen Region und den aktuellen politischen Rahmenbedingungen abhängen. Es empfiehlt sich, lokale Behörden, Energieagenturen oder spezialisierte Berater zu kontaktieren, um genaue Informationen über die verfügbaren Förderprogramme in Ihrer Region zu erhalten.
Bevor Sie mit Ihrem Photovoltaik-Projekt beginnen und einen bindenden Kaufvertrag schließen, sollten Sie den KfW-Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl stellen.
Die genaue Stelle oder Institution, bei der Sie Photovoltaik-Förderung beantragen können, hängt von Ihrem Land und Ihrer Region ab. Hier sind jedoch einige mögliche Anlaufstellen, die Sie kontaktieren können, um Informationen über Förderprogramme und den Antragsprozess zu erhalten:
Energieagenturen: Viele Länder haben spezielle Energieagenturen, die Informationen über erneuerbare Energien und Fördermöglichkeiten bereitstellen. Diese Agenturen können auch Antragsformulare und Richtlinien für die Beantragung von Photovoltaik-Förderung bereitstellen.
Regierungsbehörden: In einigen Ländern sind Regierungsbehörden für die Vergabe von Fördermitteln zuständig. Suchen Sie nach dem zuständigen Ministerium oder der Abteilung für Energie, Umwelt oder Wirtschaft, um Informationen über Photovoltaik-Förderprogramme zu erhalten und den Antragsprozess zu klären.
Kommunale oder regionale Behörden: In einigen Fällen werden Förderprogramme auf kommunaler oder regionaler Ebene verwaltet. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei regionalen Energieagenturen über mögliche Förderungen und Antragsverfahren.
Banken und Finanzinstitutionen: Manchmal bieten Banken oder Finanzinstitutionen spezielle Darlehen oder Finanzierungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien an. Informieren Sie sich bei lokalen Banken oder Finanzinstituten über mögliche Förderprogramme und die Antragsstellung.
Es ist wichtig, die spezifischen Richtlinien und Anforderungen für die Beantragung von Photovoltaik-Förderung in Ihrer Region zu beachten. Nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden Stellen auf, um Informationen über aktuelle Förderprogramme, Antragsfristen und erforderliche Unterlagen zu erhalten.
Haben Sie noch Fragen ?
Sie erreichen uns unter: 02173 2679 555
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