Stand 27.09.: Die Fördermittel sind zum aktuellen Zeitpunkt leider aufgebraucht.
In Zeiten des Klimawandels und steigender CO2-Emissionen ist die Nutzung von Solarenergie eine der wirksamsten Maßnahmen, um unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Das Bundesministerium hat mit dem brandneuen KfW Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ die Tür zu einer nachhaltigen Verkehrswelt nun weit aufgestoßen. 500 Mio. Euro werden hier zur Verfügung gestellt, womit mindestens 50.000 Antragsteller eine Förderung erhalten. Ab dem 26. September 2023 können Sie von dieser Bundesinitiative profitieren und einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage, eines Batteriespeichers und einer Wallbox erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wer förderungsberechtigt ist, wie viel Zuschuss Sie über das Programm KfW 442 Programm erhalten und wie Sie die Photovoltaik-Förderung beantragen.
Das Wichtigste zur KfW 442 PV-Förderung auf einem Blick
- KfW-Zuschuss bis zu 10.200 Euro
- Gilt für den Kauf und Anschluss von Wallbox, PV-Anlage und Stromspeicher
- Für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein E-Auto (kein Hybridfahrzeug) besitzen oder verbindlich bestellt haben. Hierzu zählen auch Leasingfahrzeuge.
Elektroauto mit Solarstrom laden und Geld sparen
Elektromobilität und erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik, stellen zwei wesentliche Komponenten im Kampf gegen den Klimawandel und für eine nachhaltigere Zukunft dar. Elektrofahrzeuge haben sich erfolgreich als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Verbrennungsfahrzeugen etabliert, während die Nutzung von Solarstrom zur Energieversorgung kontinuierlich an Zuspruch gewinnt.Die Kombination von Elektromobilität und Photovoltaik ermöglicht nicht nur emissionsfreies Fahren, sondern ermöglicht auch eine erhebliche Kostenersparnis, da der selbst erzeugte Solarstrom zur Ladung der Fahrzeuge genutzt werden kann, anstatt teuren Netzstrom zu beziehen.
Durch diese Maßnahme werden die Ladekosten erheblich reduziert und die Investition in Solartechnologie amortisiert sich langfristig. Diese Synergie zwischen Elektrofahrzeugen und Solarstrom ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität und zum Schutz unseres Planeten. Durch die neue KfW 442 Förderung wird die Elektromobilität attraktiver denn je.
Welche nachhaltigen Energiemaßnahmen werden gefördert und wer erhält die Förderung?
Hier kommt es auf die Kombi an: Das Förderprogramm ist für den gemeinsamen Kauf einer Solaranlage, Wallbox (Ladestation) und Batteriespeicher gedacht und richtet sich entsprechend an Besitzer von E-Autos, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen (Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz).
Zum Kreis der Berechtigten zählen auch Personen, die zum Zeitpunkt der Förderbeantragung auf die Auslieferung eines Elektrofahrzeuges warten. Auch Leasingnehmer von E-Autos können das Förderprogramm nutzen. Hier wird vorausgesetzt, dass die Laufzeit des Leasingvertrags mindestens 12 Monate aufweist.
Zum Zeitpunkt des Antrages dürfen die PV-Komponenten noch nicht bestellt sein. Eine Einzelförderung, z.B. nur einer Solaranlage, ist im Förderprogramm genauso wenig gestattet wie eine rückwirkende Förderung.
Folgende Leistungen können berücksichtigt werden, um die Gesamtkosten zu ermitteln:
- Photovoltaikanlage, Wechselrichter, Batteriespeicher und Ladestation
- Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem / Lastmanagementsystem zur
Steuerung des Gesamtsystems - Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten, Dacharbeiten)
- Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am
- Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem
Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) - Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie
der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems
Wie hoch ist die Fördersumme?
Sie können über die KfW 442 Förderung einen maximalen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten. Diese Förderhöhe setzt sich aus den folgenden Teilbeträgen zusammen:
Wallbox: Für eine fabrikneue Ladestation erhalten Sie 600 Euro pauschal. Ladestationen mit bidirektionaler Ladefähigkeit werden mit 1.200 Euro pauschal gefördert (Innovationsbonus). Bidirektionale Ladestationen sind technisch in der Lage, auch das Entladen von Energie aus der Batterie des E-Autos ins Stromnetz des Gebäudes zu ermöglichen.
Solaranlage: Eine fabrikneue Solaranlage wird mit 600 Euro pro kWp Leistung gefördert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 6.000 Euro.
Stromspeicher: Fabrikneue Speicher erhalten einen KfW-Zuschuss von 250 Euro pro kWh. Hier liegt die maximale Förderhöhe bei 3.000 Euro.
Diese Anforderungen muss Ihr PV-Komplettpaket für 10.200 € PV-Zuschuss erfüllen
Damit Sie den Photovoltaik-Zuschuss von der KfW erhalten, müssen die Komponenten die folgenden Anforderungen erfüllen.
Wallbox: Die fabrikneue Ladestation muss über mindestens 11 kWp Leistung verfügen und an Stellplätzen eines bestehenden Wohngebäudes errichtet und zum Aufladen des eigenen Elektroautos verwendet werden. Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit der jeweils genannten Leistung verfügen.
Solaranlage: Die fabrikneue Solaranlage muss mindestens 5 kWp Leistung verfügen. Der Strom aus der PV-Anlage muss vorrangig und direkt in die Batterie des Elektroautos geleitet sowie für den Eigenverbrauch genutzt werden.
Solarstromspeicher: Der fabrikneue Solarstromspeichers benötigt mindestens 5 kWh Speicherkapazität. Auch hier muss der Solarstrom vorrangig für den Eigenverbrauch und nachrangig ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Energiemanagement-System: Die Anlage muss mit einem Energiemanagement-System ausgestattet sein, dass alle Komponenten steuert und den Eigenverbrauchsanteil optimiert
Für die Förderberechtigung muss der Einbau und Anschluss der Komplettanlage durch ein Fachunternehmen erfolgen. Das Gesamtsystem bestehend aus PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox) muss für die Förderung zudem mindestens sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zweckentsprechend genutzt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Außerdem ist nachzuweisen, dass ein Smart Meter im Eigenheim verbaut bzw. beim Messstellenbetreiber bestellt worden ist.
Die Photovoltaik-Förderung muss von Ihnen vor der verbindlichen Bestellung des Vorhabens beantragt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten hier nicht als Vorhabenbeginn.
Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Wichtiges Update zum Voreigentum: Solaranlagen-Zuschuss auch für Besitzer einzelner PV-Komponenten
Ursprünglich gab es eine bedeutende Einschränkung bei den Förderbedingungen, die anfangs für viel Kritik sorgte. Diese Einschränkung besagte, dass Hausbesitzer und Elektroautobesitzer nur dann Anspruch auf den KfW-Zuschuss hatten, wenn sie noch keine Wallbox besaßen. Diese Bedingung hätte die Zahl derjenigen, die einen Antrag stellen konnten, erheblich eingeschränkt. Die KfW hat nun Ihre FAQs geändert wodurch auch Personen, die bereits eine PV-Anlage, Batteriespeicher und/oder Wallbox besitzen eine Förderung unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen können.
Die Möglichkeit zur Förderung hängt von Ihrer aktuellen Ausstattung ab:
1. Ladestation bereits im Besitz: Eine Förderung ist möglich, wenn Sie eine weitere fabrikneue Ladestation erwerben, die auf der Liste der förderfähigen Ladestationen aufgeführt ist.
2. Photovoltaikanlage bereits im Besitz: Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, können Sie eine Förderung in Betracht ziehen, wenn Sie die Anlage um mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) erweitern und einen neuen Wechselrichter erwerben. Alternativ können Sie eine vollständig neue Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter installieren.
3. Speicher bereits im Besitz: Eine Förderung ist möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Energiespeicher erwerben. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Förderung.
Solarnia bietet Ihnen das PV-Komplettpaket für den Zuschuss – Planung, Lieferung und Installation aus einer Hand
Solarnia ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Umsetzung der KfW-Förderung 442 geht. Unser umfassendes PV-Komplettpaket bietet Ihnen Planung, Lieferung und Installation aus einer Hand, um sicherzustellen, dass Sie alle Förderkriterien problemlos erfüllen.
In unserem breit gefächerten Produktportfolio finden Sie nicht nur Photovoltaikanlagen, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Zuhause passen, sondern solche, die alle Anforderungen der Solaranlagen-Förderung erfüllen. Von der PV-Anlage, dem Stromspeicher bis hin zur Ladestation – Sie erhalten alles bei uns. Wir verstehen die Bedeutung einer schnellen Umsetzung und sind stolz darauf, PV-Projekte in nur 6 Wochen nach Auftragsbestätigung abzuschließen.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das Fachwissen der Solarnia GmbH, um Ihr nachhaltiges Energieprojekt reibungslos und effizient umzusetzen. Wir sind bestrebt, die Umweltfreundlichkeit und die Kosteneffizienz Ihrer Lösungen sicherzustellen und gemeinsam an einer grüneren Zukunft zu arbeiten.
In 3 Schritten bis zu 10.200 € Photovoltaik-Zuschuss beantragen
Um den Zuschuss für Ihr Vorhaben in Anspruch zu nehmen, können Sie ab dem 26.09. im Kundenportal der KfW einen Antrag stellen. Folgen Sie dafür diesen drei Schritten:
1. Antrag stellen: Der erste Schritt besteht darin, Ihren Zuschussantrag im Kundenportal „Meine KfW“ (verfügbar unter www.kfw.de/442-MeineKfW) einzureichen. Wählen Sie das Produkt „Solarstrom für Elektroautos“ (442) aus. Bitte beachten Sie, dass Sie die Angaben zur Leistung der Photovoltaikanlage und zur Speicherkapazität des Solarstromspeichers nicht mehr nach der Antragstellung im Kundenportal ändern können.
2. Vorhaben umsetzen: Sobald Sie die Zusage von der KfW erhalten haben, können Sie unverzüglich mit Ihrem Vorhaben beginnen. Dies umfasst den Kauf und die Installation der Ladeeinrichtung, der Photovoltaikanlage und des Solarstromspeichers.
3. Zuschuss erhalten: Um Ihren Zuschuss zu erhalten, bestätigen Sie im Kundenportal „Meine KfW“, dass Ihr Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie müssen alle Rechnungen für die förderfähigen Kosten und Leistungen Ihres Fachunternehmen vorlegen. Gegebenenfalls kann auch ein Nachweis für Ihr Elektroauto, wie beispielsweise die Zulassung oder ein Leasingvertrag, erforderlich sein. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
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