Die Ampelkoalition einigt sich
Die Umsetzung der Photovoltaik Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums stand mit dem Solarpaket 1 in Aussicht, das darauf abzielt, bürokratische Barrieren im Zusammenhang mit Solaranlagen zu beseitigen. Doch seit seiner Verabschiedung durch das Bundeskabinett im August 2023 war das Gesetz aufgrund einer anhaltenden Debatte über den Resilienzbonus blockiert.
Jedoch hat die Ampelkoalition eine entscheidende Einigung erzielt, die den Weg für das Solarpaket 1 freimacht. Diese Entwicklung folgt auf die Absicht der Bundesregierung, die Anschaffung von Solaranlagen für den Privatgebrauch attraktiver zu gestalten, indem sie bürokratische Hürden abbaut und die Leistung erhöht. Im Rahmen des neuen Klimaschutzgesetztes werden auch Änderungen bei den Ausschreibungen für Photovoltaik Projekte eingeführt: Gebote für Freiflächenanlagen bis zu 50 Megawatt werden möglich sein, begleitet von einheitlichen ökologischen Mindeststandards für Solarparks. Zudem werden die Einspeisevergütungen für gewerbliche Dachanlagen erhöht, jedoch wird die Ausschreibungsgrenze wieder auf 750 Kilowatt gesenkt. Eine weitere Neuerung betrifft Photovoltaik-Balkonanlagen, bei denen es künftig möglich sein wird, dass der Zähler zumindest vorübergehend rückwärts läuft.
Das Solarpaket 1
Das Solarpaket 1 wurde Mitte August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Ursprünglich war geplant, dass es bereits ab dem Jahreswechsel in Kraft treten sollte, was jedoch aufgrund von Verzögerungen nicht geschah. Der Gesetzesentwurf hatte zum Ziel, bürokratische Hürden beim Ausbau der Fotovoltaik signifikant abzubauen. Allerdings gerät das Gesetzespaket zuletzt aufgrund der Forderung einiger deutscher Fotovoltaik Anbieter, einen so genannten Resilienzbonus einzuführen, ins Stocken. Dieser Bonus sollte Anlagenbetreiber zusätzliche Einspeisevergütung gewähren, wenn sie europäische Komponenten verwendeten. Diese Idee stieß jedoch auf erheblichen Widerstand, da viele befürchteten, dass dies zu Wettbewerbsverzerrungen, Einseitige, Förderung und einem bremsen der Energiewende führen könnte. Angesichts des fehlenden politischen Willens, die weniger umstrittenen Aspekte des Solarpaketes, unabhängig von der Frage nach einem Resilienzbonus zu verabschieden, kam es zu einer Verzögerung, von der alle betroffen waren, deren Projekte von den neuen Rahmenbedingungen für Photovoltaik abhängig waren.
Nachdem politische absagen zum Resilienzbonus erfolgten, wurde nun Gewissheit geschaffen: die Ampelkoalition hat sich auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt, dass auch die Verabschiedung des Solarpaketes ohne einen Resilienzbonus umfasst. Es wird erwartet, dass das Gesetzespaket in der Sitzungswoche vom 22. 04. bis zum 26.04.2024 im Bundestag behandelt und zeitnah in Kraft treten wird.
Was ist der Resilienzbonus ?
Der Resilienzbonus soll die Widerstandsfähigkeit des deutschen Marktes stärken, indem er bestimmte Anreize senkt. Konkret bedeutet dies, dass für Solaranlagen auf Privatdächern bis zu 3,5 Cent mehr Vergütung Pro Kilowattstunde gewährt werden soll. Für größere Anlagen ist vorgesehen, dass es spezielle Ausschreibungen nur für europäische Module geben wird. Diese Maßnahme plant Habeck, im Rahmen des Solar Paketes eins des neuen EEG zu verankern. Durch die höhere Vergütung sollen Anlagen Besitzer belohnt werden, die sich für deutsche anstelle von chinesischen Solarprodukte entscheiden. Dies soll wiederum dazu beitragen, den deutschen Markt anzukurbeln.
Konkrete Veränderungen für Ihre Photovoltaik Anlage
Die Bundesregierung plant eine Anhebung der Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 kW Leistung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese Änderung betrifft jedoch nur Anlagen bis 750 kW, da größere Anlagen wieder an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Zusätzlich wird eine Aufweichung der Direkt Vermarktung Grenze von 100 kW für größere Anlagen vorgeschlagen. Das Repowering von Solarmodulen aus Photovoltaik-Anlagen soll ohne den Verlust des EEG-Vergütungsanspruch möglich sein. Neue Regelungen im Solarparket 1 umfassen auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und die Förderung von Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern. Bei Freiflächenanlagen ist geplant, die Leistungsgrenze für Gebote in Ausschreibungen von 20 auf 50 Megawatt anzuheben. Naturschutz Kriterien werden für alle geförderten Photovoltaik-Freiflächenanlagen eingeführt, und spezielle Solaranlagen erhalten ein eigenes Segment in den Ausschreibungen. Erleichterungen für Stecker-Solar-Geräte werden ebenfalls konkretisiert, darunter eine entbürokratisierte Anmeldung und die Erlaubnis für Ihren Stromzähler, rückwärts zu laufen. Speicher dürfen künftig Netzstrom laden, ohne den EEG-Vergütungsanspruch zu verlieren. Resilienzmaßnahmen wie Boni und Ausschreibungen sind nicht im Gesetzesentwurf enthalten, obwohl die EU-Vorgaben, aus dem Net-Zero Industry Act umgesetzt werden sollen. Es wird auch angestrebt, die Technischen Anschlussbedingungen bundesweit zu vereinheitlichen und die Netzanschlussverfahren zu vereinfachen.
Die angestrebten Veränderungen im Solarpaket 1 sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Energiewende voranzutreiben. Die Einigung der Fraktionen vom 15.04.2024 bringt nun Erleichterungen: Das Solarpaket 1 könnte bald Realität werden, und damit könnten viele geplante Photovoltaikprojekte endlich Fahrt aufnehmen. Unternehmen wie Solarnia spielen eine entscheidende Rolle dabei, indem innovative Lösungen, für die Nutzung von Solarenergie, präsentiert werden. Solarnia bietet Ihnen nicht nur Photovoltaik komplett Pakete, sondern auch Solartracker, Solarcarports und die passende Wallbox für Ihr E-Auto.
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