Immobilienwert steigern
Corporate Image verbessern
Mehrerlöse erwirtschaften
Mieterstrom – Zuschlag
Photovoltaik Mieterstrom
Städtische Energiewende
Photovoltaik-Anbieter für Mehrfamilienhaus – Solarnia liefert nicht nur Eigentümern von Einfamilienhäusern ein Photovoltaik-Komplettpaket – eine dezentrale Energieversorgung ermöglichen wir auch für Mieter von Mehrfamilienhäusern. Möglich ist dies durch den sogenannten Mieterstrom. Hierfür betreibt der Vermieter oder ein Contractor/Dritter eine Photovoltaik-Anlage auf einem Wohngebäude. Von dort aus fließt der erzeugte Solarstrom direkt – ohne Netzdurchleitung – an den Letztverbraucher im selben Gebäude oder Quartier. Mieterstrom wird vom Staat gefördert, um die städtische Energiewende zu unterstützen und lohnt sich sowohl für Mieter als auch Vermieter. Solarnia ist Ihr Partner für den Einstieg in Mieterstrom und die Unabhängigkeit vom Stromnetz. Wir beraten Sie objektiv und konzeptionieren ein bedarfsorientiertes Mieterstrommodell für Sie und Ihre Mieter.
Immobilienbesitzer als Anlagenbetreiber
Mieterstrom-Enabling
Für die Umsetzung von Mieterstrom müssen Rollen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Grundsätzlich muss der Immobilienbesitzer bzw. der Vermieter entschieden, wer die Photovoltaik-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus besitzt und betreibt. Ist es der Immobilienbesitzer, dann handelt es sich um Mieterstrom-Enabling. Der Immobilienbesitzer übernimmt in dem Fall die Rolle des Stromlieferanten und Energiedienstleisters und verkauft den Solarstrom an die Mieter. Er trägt auch die Kosten für die PV-Anlage auf dem Mehrparteienhaus. Um den Strombedarf der Mieter zu 100% zu decken arbeitet der Immobilienbesitzer mit einem Energieversorger zusammen. Bei diesem Modell lassen sich Zusatzrendite durch den Mieterstrompreis, Mieterstromzuschlag sowie die Einspeisevergütung erwirtschaften. Wird der Solarstrom vom Vermieter selbst erzeugt und an die Mieter geliefert, dann ist er auch für die gesamte Energieversorgung der Mieter zuständig. Im Klartext bedeutet dies, dass der Vermieter – auch während solarer Flauten – die konstante Stromversorgung der Mieter, die am Mieterstrom-Modell teilnehmen, gewährleisten muss. Dafür muss der Vermieter mit einem Energieversorgungsunternehmen einen gesonderten Zusatzstromvertrag abschließen. Der Vermieter muss zudem über Kenntnisse hinsichtlich der Vertrags- und Rechnungsgestaltung sowie zu den Registrierungs- und Meldepflichten verfügen.
Strom selbst erzeugen
So profitieren Vermieter
Der Mieterstrom wird sowohl durch den Mieterstromzuschlag als auch die Einspeisevergütung gefördert, die der Anlagenbetreiber – in der Regel der Vermieter bzw. Immobilienbesitzer – beim Netzbetreiber verlangen kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind:
- Die Anlage muss auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sein.
- Der Strom muss an Letztverbraucher in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht werden.
- Der Strom darf nicht durch das Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet werden.
Photovoltaik Mieterstrom kann auch in Gebäuden gefördert werden, die teilweise gewerblich genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche für das Wohnen genutzt wird.
Stromlieferung durch Dritte
Mieterstrom-Contracting
Wird der Solarstrom vom Vermieter selbst erzeugt und an die Mieter geliefert, dann ist er auch für die gesamte Energieversorgung der Mieter zuständig. Im Klartext bedeutet dies, dass der Vermieter – auch während solarer Flauten – die konstante Stromversorgung der Mieter, die am Mieterstrom-Modell teilnehmen, gewährleisten muss. Dafür muss der Vermieter mit einem Energieversorgungsunternehmen einen gesonderten Zusatzstromvertrag abschließen. Der Vermieter muss zudem über Kenntnisse hinsichtlich der Vertrags- und Rechnungsgestaltung sowie zu den Registrierungs- und Meldepflichten verfügen. Seit der Novelle des EEG 2021 können Vermieter den Betrieb der Solaranlage sowie den Stromverkauf auch auslagern, um sich den Aufwand zu ersparen und gleichzeitig nicht den Anspruch auf den Mieterstromzuschlag zu verlieren. Dieses Mieterstrom-Modell nennt sich Contracting. Beim Mieterstrom-Contracting kann der Vermieter einzelne Aufgaben wie die Vertragsgestaltung und Abrechnung mit den teilnehmenden Mietern an einen Dritten oder den gesamten Anlagenbetrieb an einen Dritten übergeben. Bei Übergabe des gesamten Anlagenbetriebes an einen Dritten, wird die dritte Partei auch zum Energievertragspartner der Mieter. Auch die Finanzierung der Photovoltaikanlage kann in dem Fall an den Mieterstrom-Partner übergeben werden, wodurch auch Investitionskosten gespart werden können. Der Vermieter erhält in der Regel dann vom Mieterstrom-Partner eine Pacht für die Nutzung der Dachfläche. Beachtet werden muss hierbei, dass stets der Anlagenbetreiber den Mieterstromzuschlag erhält. Je nach Ausgestaltung des Contracting-Modells kann der Vermieter also die zusätzliche Renditequelle verlieren.
Erneuerbar. Nachhaltig. Zukunftsorientiert.
Vorteile für Immobilienbesitzer auf einem Blick
Bessere Vermarktung
Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom lassen sich besser vermarkten, da Klimaschutz und Nachhaltigkeit mittlerweile wichtige Wohnungskriterien für Mieter geworden sind.
Immobilienwert steigern
Je mehr Geld Ihre Photovoltaikanlage auf dem Mehrfamilienhaus Ihnen durch den eingespeisten oder verkauften Strom einbringt, desto höher wird auch der Wert Ihrer Immobilie bewertet.
Mieterstromzuschlag
Der Mieterstromanbieter (Anlagenbetreiber) erhält pro verbrauchter kWh einen Mieterstromzuschlag, welcher von der Anlagengröße abhängig ist. Mit dem EEG 2023 kann der Mieterstromzuschlag auch für PV-Anlagen größer als 100 Kilowatt beansprucht werden.
Zusätzliche Rendite
Der Anlagenbetreiber darf den Preis für den Mieterstrom selbst bestimmen, dieser darf aber nur 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten. Hierdurch kann der Anlagenbetreiber zusätzliche Mehreinnahmen generieren.
Einspeisevergütung für Überschuss
Zusätzlich zum Mieterstromzuschlag wird auch eine Einspeisevergütung für Überschussstrom gezahlt, der nicht von den Mietern verbraucht werden kann, und in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Einspeisevergütung wird vom Gesetzgeber für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage gewährt.
CO2-Kosten senken
Der Vermieter ist ab 2023 auf Grundlage der BEHG an den CO2-Kosten beteiligt. Je niedriger die CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche des Gebäudes aufgrund der installierten PV-Anlage ausfallen, desto niedriger ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten.
Gewerbesteuer – Freibetrag
Mit dem EEG 2021 wurde der Mieterstrom von der Gewerbesteuer entkoppelt: Wohnungsunternehmen dürfen inzwischen bis zu 10 % ihrer Einkünfte aus Stromverkäufen erzielen, ohne ihre Gewerbesteuer-Privilegien dadurch zu verlieren.
EEG-Umlage gestrichen
Mit dem EEG 2023 ist Mieterstrom komplett von Umlagen befreit, wodurch Bürokratien abgebaut werden und das Mieterstrommodell wirtschaftlich attraktiver für Immobilienbesitzer und Mieter wird.
Energieeffizienzklasse erhöhen
Eine Solaranlage auf Ihrem Mehrfamilienhaus erhöht die Energiebilanz und damit die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses. Dies wirkt sich positiv auf den Wert Ihrer Immobilie aus.
Photovoltaik für Mieter
Die Sonne scheint für Alle
Beim Mieterstrom entfallen neben Umlagen auch Netzentgelte und Konzessionsabgaben, da der Solarstrom nicht durch das öffentliche Stromnetz fließt. Mieterstrom kann dadurch deutlich günstiger als beim örtlichen Grundversorger angeboten werden. Der Mieter ist nicht verpflichtet das Mieterstrom-Angebot zu nutzen – kann aber durch Teilnahme deutlich die Wohnnebenkosten senken, denn Mieterstrom muss gesetzlich mindestens 10% günstiger als die örtliche Grundversorgung sein. Unter Einbehaltung dieser Rahmenbedingung kann der Vermieter den Mieterstrompreis frei bestimmen. Experten gehen davon aus, dass ein Mieterstromtarif um 10-20 % niedriger ausfällt als der Grundversorgetarif des örtlichen Stromversorgers. Da der Anlagenbetreiber für die lückenlose Stromversorgung der Mieter zuständig ist, müssen sich teilnehmende Mieter um ihre Energieversorgung auch nachts sowie zu Spitzenzeiten keine Sorgen machen. Zu diesen Zeitpunkten wird bei Bedarf auf den Strom aus dem öffentlichen Netz zurückgegriffen. Da der Mieter nicht gezwungen ist den Mieterstrom zu nutzen, darf der Mieterstrom-Vertrag auch nicht Bestandteil des Mietvertrages sein. Beim Mieterstrom wissen die Mieter, dass ein Teil Ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammt. Durch Teilnahme am Mieterstrom können auch Mieter von Mehrfamilienhäusern bzw. Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungsgenossenschaft Ihren CO2 Ausstoß senken und zur Energiewende und dem Klimaschutz beitragen.
Mieterstrom und Wärmepumpe
Solarstrom zum Heizen in Mehrfamilienhäusern
Wärmepumpen gehören zu den besonders effizienten erneuerbaren Heizungstechnologien. Sie können aus einer Kilowattstunde Strom das drei- bis vierfache an Wärmeenergie erzeugen. Ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist es, wenn die Energie für den Betrieb der Wärmepumpe aus erneuerbaren Energien, sprich z.B. einer PV-Anlage, stammt. So kann der Eigenverbrauch des Solarstroms nochmal gesteigert und die Nebenkosten weiter gesenkt werden. Die Kombination von Photovoltaikanlagen mit Speicher und einer Wärmepumpe wird mittlerweile in vielen Mieterstromprojekten umgesetzt. Da reversible Wärmepumpen auch Räume kühlen, können sie ganzjährig eingesetzt werden, wodurch sich die Amortisationszeit der Anlagentechnik nochmals verkürzt. Seit November 2020 gilt zudem das neue Gebäudeenergiegesetz, wodurch die Nutzung erneuerbarer Energien zum Heizen auf den Jahres-Primärenergiebedarf angerechnet werden kann. Der Primärenergiefaktor ist eine wichtige Kenngröße für Mieter für die Beurteilung der Energieeffizienz von neuen und sanierten Gebäuden. Je besser der Faktor durch die Nutzung von Solarstrom ist, desto mehr kann bei den Energiekosten eingespart werden. Zudem verbessert ein guter Primärenergiefaktor auch den Zugang zu KfW-Förderungen. Für Heizungen mit erneuerbaren Energien erhalten Bauherren, dazu gehören auch Kommunen und Unternehmen, eine Förderung der BAFA in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Austausch von alten Gas-, Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizungen gegen eine neue Wärmepumpe gibt es noch 10% Förderung obendrauf. Da Wärmepumpen einen Beitrag dazu leisten, einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist auch auf diesem Weg eine Förderung möglich. Die 65-Prozent-EE-Vorgabe schreibt vor, dass ab 2024 alle neuen Heizungen zu 65 Prozent erneuerbaren Energien einbinden müssen – vor diesem Hintergrund ist die Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe naheliegender denn je.
Mieterstrom und Elektromobilität
Solarstrom tanken in Mehrfamilienhäusern
Zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors sollen Elektrofahrzeuge beitragen. Hierfür forciert die Bundesregierung den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur unter anderem durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Der wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass beim Neubau und einer größeren Renovierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden abhängig von der Stellplatzanzahl eine Quote an Stellplätzen mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten sind. Mieter mit einem vertraglich zugesicherten Stellplatz haben zudem seit Dezember 2020 einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit für Ihr Auto. Da ab 2035 keine Erstzulassungen mehr für Diesel und Benziner stattfinden, wird die Zahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge in den kommenden Jahren stark ansteigen. Immobilienbesitzer und Bauunternehmen müssen diese Entwicklung schon jetzt berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen treffen, um auf dem Wohnungsmarkt ein verstärktes Interesse für Ihre Immobilie zu erzeugen und auch den Mietern gerecht zu werden, die Ihren Anspruch auf eine Ladestation geltend machen. Mit Mieterstrom können Mieter nicht nur bei Ihren Wohnungsnebenkosten sparen, sondern auch bei den Stromkosten für Ihr Elektroauto, welches mit kostengünstigem Solarstrom geladen wird. Solarnia setzt für Immobilienbesitzer und Bauherren nicht nur das gewünschte Mieterstrom-Modell um, wir planen, liefern und installieren für Sie auch die gesamte Ladeinfrastruktur in Neubau- und Bestandsimmobilien für einen reibungslosen Betrieb.
Mieterstrom-Förderung 2023
Effizienzhaus Standards erfüllen
Um auch die städtische Energiewende voranzutreiben, wurde mit dem EEG 2023 die Förderung von Mieterstrom gebessert. Der Mieterstromzuschlag kann nun auch für Anlagen größer als 100 kWp beansprucht werden. Zudem wurde die EEG-Umlage gestrichen, die bislang auf Lieferung von Mieterstrom gezahlt werden musste. Weitere Überlegungen des Gesetzgebers ist es Mieterstrom weiter zu entbürokratisieren, indem die Vertragsgestaltung für Anbieter von Mieterstromtarifen einfacher wird. Mieterstrom soll künftig auch in reinen Gewerbegebäuden möglich sein. Auch wird überlegt die Mieter finanziell bei der Nutzung von Mieterstrom zu beteiligen, sodass sich mehr Mieter für Mieterstrom entscheiden. Mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) kann der Solarstrom auf den jährlichen Primärenergiebedarf angerechnet werden. Mieterstrom erleichtert es so den Immobilienbesitzern die Anforderungen an den jährlichen Primärenergiebedarf zu erfüllen und so die Effizienzhausstandards KfW 40 und KfW 40 Plus zu erfüllen. Seit 2023 gibt es die neue KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ und es können Anträge auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse gestellt werden. Mieterstrom rechnet sich für Immobilienbesitzer durch die Senkung der Wohnnebenkosten, die Möglichkeit unabhängiger von Strompreisentwicklungen zu werden, sowie durch die Mehrerlöse, die insbesondere durch den Mieterstromzuschlag sowie dem Mieterstrompreis erwirtschaftet werden können. Der größte Vorteil liegt jedoch darin, dass mit Mieterstrom der Immobilienwert gesteigert und das nachhaltige Image unterstützt wird, da sowohl Klimaschutz als auch das Stromkosten sparen den Mietern am Herzen liegen.